Ausnahmeentscheidungen für Kohlekraftwerke in Baden-Württemberg sind ein Desaster für den Naturschutz

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Berlin (ots) – Deutsche Umwelthilfe kritisiert kurzfristige Ausnahmeregelungen, die es Betreibern der Steinkohlekraftwerke in Heilbronn und Mannheim ermöglichen, zeitlich befristet höher temperiertes Kühlwasser in Neckar und Rhein einzuleiten – DUH kündigt rechtliche Prüfung an – Einleitung birgt zusätzliche Risiken für die bereits bestehende hitzebedingte Extremsituation in den Gewässern, die Fischsterben verursacht

Die Regierungspräsidien Stuttgart und Karlsruhe haben vor wenigen Tagen den Betreibern der Steinkohlekraftwerke in Heilbronn (EnBW) und Mannheim (Großkraftwerk Mannheim) unter bestimmten Bedingungen bewilligt, zeitlich befristet höher temperiertes Kühlwasser in Neckar und Rhein einzuleiten. Damit wird von bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnissen abgewichen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht in der Maßnahme ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Fauna und Flora der Gewässer. Insbesondere für Fischarten, die sauerstoffreiches Wasser benötigen, ist dies lebensbedrohlich. Dazu gehören Bachforellen und besonders die stark gefährdete Äsche, die auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten steht.

Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation befürchtet, dass die Ziele der Europäischen Flora-Fauna-Habitatrichtlinie zum Schutz der Natur mit der Einleitung konterkariert werden und kündigt eine rechtliche Prüfung sowie gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die entsprechenden Ausnahmeentscheidungen an.

Dazu Cornelia Nicklas, Leiterin Recht bei der DUH: “Die Einleitung höher temperierten Kühlwassers bedeutet insbesondere für die sensiblen Fischarten in den Flüssen ein zusätzliches Risiko und muss mit zwingenden Gründen gerechtfertigt werden. Weder die Einhaltung von Leistungsverpflichtungen gegenüber Dritten noch andere betriebswirtschaftliche Gründe rechtfertigen eine Ausnahme von den geltenden Grenzwerten der wasserrechtlichen Erlaubnisse. Ob die Ausnahmeregelungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Netzstabilität zwingend erforderlich sind, werden wir sorgfältig prüfen und rechtliche Schritte einleiten, sofern wir die Bescheide für rechtswidrig halten.”

Maßgabe für die rechtliche Prüfung der Ausnahmereglungen durch die DUH sind unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz auf Bundesebene sowie das Wassergesetz Baden-Württemberg. Auf deren Grundlage werden wasserrechtliche Erlaubnisse zur Einleitung von Kühlwasser erteilt.

Die DUH setzt sich bereits seit mehr als zwanzig Jahren für den Gewässerschutz und lebendige Flüsse ein.

Am 31. Mai 2018 hat die DUH eine Grundsatzklage für “Sauberes Wasser” gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundeslandwirtschaftsministerium, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht (Aktenzeichen OVG 11 A 1. 18). Die Klage richtet sich gegen das 2017 novellierte, aktuell geltende “Nationale Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen”.

Pressekontakt: Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht 030 2400867-18, nicklas@duh.de

DUH-Pressestelle: Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de

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