Baugewerbe: Ersatzbaustoffverordnung hemmt Baustoffrecycling

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Berlin (ots) – Baugewerbe: Ersatzbaustoffverordnung hemmt Baustoffrecycling

– Entwurf schränkt die Verwertungsmöglichkeiten für mineralische Ersatzbaustoffe ein
– Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft am Bau nicht ausreichend berücksichtigt
– Deponienotstand rückt damit näher “Wir lehnen den Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung entschieden ab. Die darin vorgesehenen Regelungen sind einseitig auf die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes fokussiert und verfehlen das Ziel, die Verwertungsmöglichkeiten für mineralische Ersatzbaustoffe zu erweitern und die Marktakzeptanz für Recyclingbaustoffe deutlich zu erhöhen.” Das erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa.

Die Ersatzbaustoffverordnung regelt als Teil der so genannten “Mantelverordnung” die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke. “Der neueste Entwurf des Bundesumweltministeriums lässt nicht erkennen, dass neben umweltpolitischen Aspekten auch Ziele des Ressourcenschutzes und der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt worden sind. Der zwischen Bund und Ländern erarbeitete Kompromiss sieht indes weitere Verschärfungen bei Materialwerten und Einbauweisen vor, der den bürokratischen Aufwand und damit auch Kosten für den Einsatz von Ersatzbaustoffen erhöht,” so Pakleppa weiter.

Der Spitzenverband der Branche kritisiert unter anderem die Streichung der ursprünglichen Regelungen zum Ende der Abfalleigenschaft, die zu keiner Verbesserung der derzeitigen Situation führt. Die Recyclingbaustoffe erfahren als Abfall keine höhere Marktakzeptanz. Weiterhin gehen die Anzeige- und Dokumentationspflichten weit über ein in der Praxis umsetzbares Maß hinaus. Die strengen Überwachungspflichten konterkarieren das Ziel, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz am Bau zu fördern. Auch die vorgesehene Verschärfung von Grenzwerten zur Verwertung von Recyclingbaustoffen sowie die Regelungen zur Zwischenlagerung und zum direkten Wiedereinbau von Ersatzbaustoffen vor Ort gehen an der betrieblichen Praxis vorbei.

“Mit dem Neuentwurf der Ersatzbaustoffverordnung gelingt es nicht, die Nutzung von Recyclingbaustoffen im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu erhöhen. Ressourcenschutz heißt auch, möglichst wenig neuen Boden und Baumaterial zu verwenden. Dazu muss möglichst viel Baumaterial recycelt und nicht auf Deponien entsorgt werden, deren Kapazitäten ohnehin immer knapper werden. Mehr Deponierung und weniger Recycling ist der falsche Weg. Das Bundesumweltministerium ist aufgefordert, hier deutlich nachzubessern, um nachhaltigen Schäden für die Bau-, Abbruch- und Recyclingwirtschaft abzuwenden”, so Pakleppa abschließend.

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail klein@zdb.de

Quelle:Baugewerbe: Ersatzbaustoffverordnung hemmt Baustoffrecycling


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