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Bundespatentgericht – Streit um die Marke „Schwanstein“

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München (ots) –

Der 26. Marken-Beschwerdesenat des Bundespatentgerichts hat über ein Verfahren zu entscheiden, in dem zu beurteilen sein wird, welcher Schutzumfang der Marke „Neuschwanstein“ zukommt.

Hintergrund des Verfahrens ist die Anmeldung der Marke „Schwanstein“ für die Waren „Spirituosen“. Gegen die Eintragung dieser Marke in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts hat der Inhaber der älteren europäischen Marke „Neuschwanstein“ Widerspruch eingelegt. Die ältere Marke ist für verschiedene Dienstleistungen eingetragen, unter anderem den „Betrieb touristischer Sehenswürdigkeiten, nämlich von historischen Bauten“ und den „Betrieb von Museen“. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat den Widerspruch zurückgewiesen. Die Beschwerde hiergegen liegt nun dem Bundepatentgericht vor.

Eine jüngere Marke ist zu löschen, wenn Verwechslungsgefahr besteht. Diese Frage ist unter Berücksichtigung der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen und der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen zu beurteilen.

Im aktuellen Beschwerdeverfahren macht der Inhaber der älteren Marke neben der Verwechslungsgefahr auch den Schutz der bekannten Marke geltend. Ist eine Marke eine bekannte Marke, so kommt ihr ein größerer Schutzumfang zu. In solchen Fällen kann beispielsweise eine jüngere Marke auch dann gelöscht werden, wenn die jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen keine Ähnlichkeit aufweisen. Im Widerspruchsverfahren muss der Markeninhaber, darlegen und nachweisen, dass seine Marke eine bekannte Marke ist, wenn er sich darauf beruft.

Ob es sich bei der Marke „Neuschwanstein“ um eine bekannte Marke handelt, ist zwischen den Verfahrensbeteiligten strittig.

Der Senat hat für den 11. November 2026 um 13.00 Uhr Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.

Aktenzeichen: 26 W (pat) 17/22 – Beschwerdeverfahren beim Bundespatentgericht.

Pressekontakt:

Pressesprecherin: Simone Peters
Telefon 089 69937-250
Pressestelle@bpatg.bund.de

Quelle: Bundespatentgericht – Streit um die Marke "Schwanstein"

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