Freiburg (ots) – Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen im Fall einer Infektion ist eines der erfolgreichsten Instrumente zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Andere Menschen können so gewarnt und getestet, Infektionsketten unterbrochen werden. Ein Bußgeld von 50 Euro als Untergrenze für Namensfälscher, wie es die Länder jetzt verabredet haben, erscheint da verhältnismäßig. Auf einen Überbietungswettlauf, wie ihn NRW (250 Euro) und Schleswig-Holstein (1000 Euro) jetzt andeuten, sollte man aber verzichten. http://www.mehr.bz/khs275p
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Quelle:Bußgelder in Gaststätten: Maßvoll bleiben / Kommentar von Dietmar Ostermann
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