Dachverband der Kinder- und Jugendmedizin: Neues Jugendschutzrecht geht nicht weit genug

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Osnabrück (ots) – Dachverband der Kinder- und Jugendmedizin: Neues Jugendschutzrecht geht nicht weit genug

Generalsekretär vermisst stärkeren Schutz vor Onlinespielsucht

Osnabrück. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) hat das an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene neue Jugendschutzrecht als unzureichend kritisiert. In einem Gespräch mit der “Neuen Osnabrücker Zeitung” warnte DAKJ-Generalsekretär Prof. Dr. Hans-Iko Huppertz, angesichts der ständig steigenden Nutzungszeit digitaler Medien steige ebenfalls die Suchtgefahr durch Online-Spiele. “Wir fordern daher dringend Nachbesserungen”, sagte Huppertz. Wichtig sei beispielsweise eine altersbezogene Beschränkung des Zugangs zu online verfügbaren Spielen. “Die Anbieter müssten sicherstellen, dass jeder, der ihre Spiele nutzt, ein bestimmtes Alter hat. Es braucht eine formale, technische Zugangskontrolle”, sagte der Mediziner.

Als Hintergrund seiner Forderung gab Huppertz die Beobachtungen in den Praxen und Beratungsstellen wieder, wonach Kinder und Jugendliche in diesem Jahr maßgeblich auch aufgrund der Corona-Beschränkungen des öffentlichen Lebens bis zu 50 Prozent mehr Zeit vor dem Computer verbracht hätten als zuvor. Entsprechend hätten die Pandemie und die politischen Reaktionen darauf die Suchtgefahr drastisch erhöht.

“Digitale Spiele für Kinder und Jugendliche haben ihre Berechtigung. Aber der Umgang mit ihnen muss eingeübt und auch kontrolliert werden”, sagte der Professor. In vielen Fällen könnten die Eltern dies unabhängig von Mühe und Milieu nicht schaffen. “Daher muss der Staat hier Unterstützung leisten”, sagte der Mediziner. Die Regelungen auch des novellierten Jugendschutzgesetzes reichten nicht aus.

Huppertz regte eine verbindliche Information über Gefahren aller digitalen Spielangebote an. “Unser Vorschlag wäre ein ,Gamescore’, der für alle Beteiligten die etwaige Bedenklichkeit von Inhalten klar ausweist”, so der DAKJ-Generalsekretär. Einfließen könnten Bewertungen von Gewalt und Erotik. “Insbesondere aber ist es mir wichtig, dass das Suchtpotenzial von Spielen unabhängig bewertet und klassifiziert wird”, sagte der Mediziner.

Der Professor wies darauf hin, dass die Anbieter unter Einbindung von Psychologen gezielt Elemente in ihre Spiele einbauten, die abhängig machen sollen. “Da sollten wir nicht wehrlos zusehen”, warnte Huppertz. Rechtlich sei es wohl illusorisch – mit Blick auf die massive Suchtproblematik auch bei jungen Erwachsenen sei aus medizinischer Sicht sogar eine Altersgrenze für viele Angebote von 25 Jahren sinnvoll.

Die DAKJ ist die Dachorganisation aller wissenschaftlichen und berufsständischen Gesellschaften der Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland, darunter die Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin.

Pressekontakt:

Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207

Quelle:Dachverband der Kinder- und Jugendmedizin: Neues Jugendschutzrecht geht nicht weit genug


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