Delegationsfähigkeit der Antiinfektiösen Therapie (AIT) im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung / Gemeinsame Stellungnahme von KZBV, BZÄK, DGZMK und DG PARO schafft Klarheit in der Praxis

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Berlin (ots) –

Seit Beschluss über die PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Veröffentlichung der entsprechenden BEMA-Ziffern ist die Frage der Delegationsfähigkeit der Antiinfektiösen Therapie (AIT) im Rahmen der systematischen Parodontitistherapie Gegenstand einer fachlichen und standespolitischen Diskussion. Detailfragen der Delegationsfähigkeit werden von Fachverbänden der (zahn)medizinischen Fachangestellten, Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in Teilen unterschiedlich bewertet und dargestellt.

Um eine einheitliche Umsetzung in der Praxis zu gewährleisten, geben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) nun in einem gemeinsamen Positionspapier einen Überblick zu den Voraussetzungen der Delegation zahnärztlicher Leistungen allgemein und stellen den Rahmen dar, in dem eine Delegation der AIT in der Zahnarztpraxis möglich ist und wann eine Delegationsentscheidung zurückgenommen werden muss oder ausgeschlossen ist.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV: “Mit der heute veröffentlichten Stellungnahme schaffen die zahnärztlichen Standesorganisationen gemeinsam mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften Klarheit in dieser für die zahnärztliche Praxis wichtigen Frage. Das ist ein gutes Signal und unterstreicht die Einigkeit des Berufsstands.”

Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK: “Ob und inwieweit die AIT in der Praxis an entsprechend qualifiziertes Prophylaxepersonal delegiert werden kann, muss die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt in jedem Patientenfall individuell entscheiden. Das gemeinsame Positionspapier benennt die zu beachtenden Kriterien und gibt damit eine wertvolle Hilfestellung.”

Prof. Dr. Roland Frankenberger, Präsident der DGZMK: “Das gemeinsame Positionspapier zur Delegation der AIT ist aus wissenschaftlicher Sicht gut und wichtig, da der Delegationsrahmen anhand klarer Leitplanken definiert sein muss. Ich hoffe und wünsche mir, dass die große Krankheitslast der Parodontitis dadurch wirksam bekämpft werden kann.”

Prof. Dr. Bettina Dannewitz, Präsidentin der DG PARO: “Der Erfolg der neuen PAR-Behandlungsstrecke wird auch davon abhängen, ob und wie wir unsere Mitarbeiter bestmöglich qualifizieren und bei der Therapie und Prophylaxe von Parodontitis verantwortungsvoll einbinden können. Dabei ist das Thema Delegation ein wichtiger Punkt, der seit dem Inkrafttreten der Behandlungsrichtlinie kontrovers diskutiert wurde. Das gemeinsame Positionspapier zeigt klar die Möglichkeiten und Grenzen dafür auf.”

Die gemeinsame der Stellungnahme ist auf den jeweiligen Internetseiten der vier Organisationen veröffentlicht.

Pressekontakt:

KZBV: Kai Fortelka
Pressesprecher, Leiter Abt. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 280 179-27
E-Mail: presse@kzbv.de
Internet: www.kzbv.de

BZÄK: Jette Krämer-Götte
Leiterin Abt. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030 40005-150
E-Mail: presse@bzaek.de
Internet: www.bzaek.de

DGZMK: Markus Brakel
Tel.: 02104 5056713
E-Mail: markus.brakel@dgzmk.de
Internet: www.dgzmk.de

DG PARO:
Tel.: +49941 942799-0
E-Mail: kontakt@dgparo.de
Internet: www.dgparo.de

Quelle:Delegationsfähigkeit der Antiinfektiösen Therapie (AIT) im Rahmen der systematischen Parodontitisbehandlung / Gemeinsame Stellungnahme von KZBV, BZÄK, DGZMK und DG PARO schafft Klarheit in der Praxis


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