Deutsche Umwelthilfe begrüßt Entscheidung des VG Stuttgart gegen Baden-Württemberg zu hohem Zwangsgeld an Kinderkrebsstiftung und Notwendigkeit der Ausdehnung des Euro 5-Dieselfahrverbots

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Berlin (ots) – Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart in der Zwangsvollstreckung von Dieselfahrverboten in der Landeshauptstadt erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

“Erfreulich eindeutig ist das Verwaltungsgericht Stuttgart heute dem Vollstreckungsantrag der DUH gefolgt und verhängt erstmals in Deutschland ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro, welches nicht mehr von einem Ministerium an das andere, sondern an die Deutsche Kinderkrebsstiftung zu zahlen ist. Ebenfalls klar und deutlich ist die Botschaft des Gerichts, sich mit der Anordnung von Zwangshaft zu beschäftigen, wenn sich diese ganz offensichtlich von den Dieselkonzernen ferngesteuerte grün-schwarze Landesregierung dennoch weigert, ein zonales Euro 5 Diesel-Fahrverbot für das gesamte Stuttgarter Stadtgebiet festzuschreiben. Wir fordern Kretschmann und Strobl auf, zu erklären, dass sie dieses Vollstreckungsurteil akzeptieren und umsetzen. Dazu gehört auch, dass die bisher geplanten Ausnahmen für Diesel-Fahrzeuge mit Software-Updates entfallen.”

Link:

Zum Beschluss des VG Stuttgart vom 21. Januar 2020: http://l.duh.de/p200121

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer 0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte 0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe 030 2400867-20, presse@duh.de

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Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4498501 OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

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