Deutsche Umwelthilfe fordert Nachbesserungen bei der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierung

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Berlin (ots) – Bundesrat berät über steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung – 10 Jahre dauernde Diskussion muss endlich zum Abschluss kommen – Um die Sanierungsqualität nicht aufs Spiel zu setzen, sind Nachbesserungen nötig: Energieberatung für Qualitätssicherung von Maßnahmen erforderlich – Fossile Heizungen dürfen keine steuerliche Förderung erhalten

Der Bundesrat berät am morgigen Freitag, den 8. November 2019, über den Vorschlag der Bundesregierung zur Umsetzung der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierung für selbstgenutztes Wohneigentum. Der Gesetzesentwurf muss nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nachgebessert werden, um die Sanierungsqualität zu sichern. Die DUH fordert dafür, eine qualifizierte Energieberatung im Gesetz zu ergänzen sowie fossile Heizungen ab 2020 zu verbieten. Ansonsten drohen Steuermittel ohne Nutzen für den Klimaschutz verschwendet und wirksame Maßnahmen zur CO2-Einsparung versäumt zu werden.

Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: “Seit einem Jahrzehnt diskutiert die Politik bereits über die Einführung einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Es ist höchste Zeit, dass die Hängepartie endlich beendet und eine sinnvoll ausgestaltete steuerliche Förderung der energetischen Sanierung auf den Weg gebracht wird. Durch ihre Untätigkeit im Gebäudebereich hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass wichtige Investitionen in den Klimaschutz und die Bestandssanierung nicht getätigt wurden. Diese steuerliche Förderung alleine wird den Stillstand zwar nicht auflösen können. Es ist aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.”

Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung verschiedener Einzelmaßnahmen muss eine verpflichtende Energieberatung verankert werden, sonst droht die Klimaschutzwirkung zu verpuffen. Mit dem aktuellen Entwurf setzt die Bundesregierung sonst die Sanierungsqualität aufs Spiel und riskiert, dass die Maßnahmen ihr CO2-Minderungspotential nicht erreichen. Nur unabhängige Energieberater können Hauseigentürmern zudem einen individuellen Sanierungsfahrplan mit aufeinander sinnvoll abgestimmten Maßnahmen zum klimaneutralen Gebäude aufzeigen.

Diese Notwendigkeit zeigt sich bei anstehendem Heizungstausch. Die DUH begrüßt grundsätzlich, dass selbstnutzende Wohneigentümer für energetische Sanierungsmaßnahmen wie den Heizungstausch künftig einen 20-prozentigen Abzug von der Steuerschuld geltend machen können. Um die Qualität der Maßnahme sowie eine sinnvolle Einbettung in eine ganzheitliche Sanierungsstrategie zu sichern, fehlt es jedoch an einer unabhängigen Energieberatung als Voraussetzung für die Förderung. Gleichzeitig muss die Förderung fossiler Heizungsanlagen vollständig ausgeschlossen werden.

Dazu Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie & Klimaschutz: “Die Klimaziele im Gebäudebereich lassen sich nur mit einer erneuerbaren Wärmeversorgung erreichen. Mit der steuerlichen Förderung von fossilen Heizungen werden bestehende Strukturen zementiert, statt Anreize für klimafreundliche Investitionen im Heizungskeller zu setzen. Wenn die Bundesregierung die Klimaziele 2030 nicht auch noch verfehlen möchte, dann muss der Einbau von neuen Ölheizungen ab 2020 und von Gasheizungen ab 2025 verboten werden.”

Die Notwendigkeit der Energieberatung sehen auch die zuständigen Bundesratsausschüsse. In ihrer Empfehlung vom 29. Oktober 2019 sprechen sie sich für eine Bescheinigung der Durchführung von Maßnahmen durch einen unabhängigen Sachverständigen entsprechend dem Verfahren der KfW-Förderung aus. Sie weisen außerdem daraufhin, dass die Förderung von Heizungsanlagen, die für den ausschließlichen Einsatz fossiler Energieträger geeignet sind, ausgeschlossen werden muss.

Hintergrund:

Dem Gesetzesentwurf nach sollen energetische Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum ab 2020 für einen Zeitraum von zehn Jahren durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro je Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können. Der Entwurf sieht als Voraussetzung für die Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen wie dem Heizungstausch weder eine Baubegleitung noch eine Bestätigung durch einen Energieberater vor. Der ausführende Fachunternehmer soll sein eigenes Werk selbst bestätigen dürfen. Das wäre eine Abkehr vom etablierten Vier-Augen-Prinzip.

Der vorgelegte Vorschlag adressiert nur selbst nutzende Eigentümer. Große Sanierungspotenziale gibt es aber auch bei gewerblichen Wohneigentümern und gewerblichen Eigentümern von Nichtwohngebäuden, die mit zusätzlichen steuerlichen Instrumenten verstärkt zur Sanierung motiviert werden sollten.

Links: Chronologie des Scheiterns beim Klimaschutz in Gebäuden: http://l.duh.de/p191107

Pressekontakt: Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin 0170 7686923, metz@duh.de

Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz 0160 3201434, brandmeyer@duh.de

DUH-Pressestelle: Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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