Deutsche Umwelthilfe reicht weitere Klagen für “Saubere Luft” durch Diesel-Fahrverbote in Limburg in Hessen und Oldenburg in Niedersachsen ein

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Berlin (ots) – Anhaltend hohe Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid macht Diesel-Fahrverbote auch in vielen hessischen Städten als schnellstmögliche Maßnahme für “Saubere Luft” notwendig – EU-weit geltende Luftqualitätsgrenzwerte können nicht von der Bundesregierung heraufgesetzt werden – Verkehrsminister Andreas Scheuer hat am 1. Oktober Falschaussagen zur angeblichen 80-Prozent-Förderung von Hardware-Nachrüstungen für Busse, Handwerker- und Kommunalfahrzeuge getätigt – Diesel-Fahrverbote werden kurzfristig auch auf Euro 6a-c Diesel-Pkw ausgedehnt werden – Klagen auf Diesel-Fahrverbote für Bielefeld, Hagen, Oberhausen, Wuppertal und Freiburg folgen im November 2018

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zwei weitere Klagen zur Durchsetzung der “Sauberen Luft” durch Diesel-Fahrverbote sowie weiterer konkreter Maßnahmen für Limburg (Hessen) und Oldenburg (Niedersachsen) eingereicht. In beiden Städten wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg /m³) im Jahresmittel erheblich überschritten. Weitere Klagen für Bielefeld, Hagen, Oberhausen, Wuppertal und Freiburg folgen im November 2018. Damit klagt die DUH dann in 34 durch Dieselabgase belasteten Städten.

Ziel der Klagen ist die Einhaltung des seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Luftqualitätsgrenzwerts noch im Jahr 2019. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte in seinem Grundsatzurteil vom 27. Februar 2018 dies als letztmöglichen Zeitpunkt höchstrichterlich festgelegt. Die “Saubere Luft” in Limburg und Oldenburg ist nur möglich durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge, die im realen Betrieb die Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: “CDU, CSU und SPD agieren auf Bundesebene zunehmend im Panikmodus, was den Diesel-Abgasskandal angeht. Die Fahrverbote für Diesel-Pkw kommen in vielen hessischen Städten und neun anderen Bundesländern bereits im kommenden Jahr. Die beabsichtigte, europarechtswidrige und damit von den Gerichten zu ignorierende Heraufsetzung des Luftqualitätsgrenzwerts für Stickstoffdioxid im Bundes-Immisionsschutzgesetz durch Diesel-Kanzlerin Merkel ist dabei nur der neueste Versuch einer Wählertäuschung. Nun stellt sich heraus, dass Andreas Scheuer in der Regierungspressekonferenz am 1. Oktober bei der Vorstellung des sogenannten ‘Diesel-Konzeptes’ gleich mehrfach gelogen hat: Für die Nachrüstung von Bussen, Kommunal- und Handwerkerfahrzeugen gibt es den zugesagten Zuschuss von 80 Prozent nicht. Ich fordere Frau Merkel auf klarzustellen, dass jeder Busbetreiber, jede Kommune und jeder Handwerkerbetrieb, der in den nächsten Wochen oder Monaten nachrüstet und damit jetzt die Luft verbessert, diese 80 Prozent Zuschuss auch definitiv erhält. Es gibt auch keine von der Bundesregierung eigentlich den elf Millionen betroffenen Diesel-Haltern versprochene Kostenübernahme für Pkw-Nachrüstungen durch die betrügerischen Dieselkonzerne. Wir erleben momentan den Niedergang einer Bundesregierung, die vor den Interessen von Energie- und vor allem Dieselkonzernen eingeknickt ist und sich nicht mehr um den Gesundheitsschutz ihrer Bürger kümmert.”

In Limburg wurde laut Umweltbundesamt an der Messstation Schiede I im Jahr 2017 immer noch ein Wert von 58 µg NO2/m³ ermittelt. In Oldenburg liegt der Wert für NO2 an der Messstelle Heiligengeistwall bei 49 µg/m³. Hier besteht nach Auffassung der DUH ein besonders dringender Handlungsbedarf. Dennoch haben die für die Luftreinhaltung zuständigen Behörden für diese Städte immer noch keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen in die Luftreinhaltepläne aufgenommen.

Die Begrenzung der Klagen auf insgesamt sieben weitere Städte begründet die DUH neben der besonderen Eilbedürftigkeit durch die gefundenen hohen Belastungswerte mit den zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt, betont: “Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Februar dieses Jahres deutlich gemacht, dass Diesel-Fahrverbote zulässig und nötig sind, um die Luftbelastung in den Städten zu verringern. Das EU-Recht ist hier die Leitlinie. Ohne den Druck der Gerichtsentscheidungen passiert jedoch weiterhin nichts. Stattdessen werden die von der EU aus guten Gründen beschlossenen NO2-Grenzwerte sogar in Frage gestellt. Wir werden weiter auf dem Klageweg in weiteren Städten die Einhaltung der NO2-Grenzwerte durchsetzen.”

Schmutzige Diesel-Pkw tragen wesentlich zu mehr als 800.000 jährlichen Neuerkrankungen an Diabetes und Asthma sowie knapp 13.000 vorzeitigen Todesfällen bei, verursacht durch die anhaltende Belastung der Atemluft mit dem Dieselgift NO2. Das Umweltbundesamt hatte mit einer neuen Studie über die Gesundheitsfolgen des Dieselabgasgiftes NO2 verdeutlicht, dass bereits bei Konzentrationen deutlich unterhalb des Grenzwertes mit 437.000 Neuerkrankungen an Diabetes Mellitus und 439.000 Asthmaerkrankungen zu rechnen ist.

Hintergrund:

Auszug aus dem Redebeitrag von Andreas Scheuer auf der Pressekonferenz vom 1.10.2018: “Was haben wir als Maßnahmenpaket aus dem 1-Milliarde-Programm ‘Saubere Luft’ gestartet? Wir haben beispielweise die Umrüstung von Dieselbussen. Das haben wir gestern nochmal verstärkt mit einer Förderquote von 80 Prozent. Wir wollen neu auch die Hardware-Nachrüstung für die schweren Kommunalfahrzeuge, das heißt Müllfahrzeuge, Straßenreinigung, Feuerwehr, Krankenwägen, 80 Prozent. Und wir wollen einen zusätzlichen Baustein schaffen, um die Versorgungssicherheit, die Logistik in den Innenstädten, im Stadtverkehr zu gewährleisten, nämlich ein wirkliches starkes Angebot zu machen für die Handwerker und die Lieferfahrzeuge mit einer Förderquote staatlicherseits von 80 Prozent zur Umrüstung. Das heißt, das ist der eine Baustein, um die Grenzwerte einzuhalten, was in unserer Verantwortung ist.” (Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=BJNJ1pw7UbA ab Minute 3:10)

Links:

Mehr über die Arbeit der DUH im Bereich Saubere Luft: https://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/

Pressekontakt: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH 0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte 0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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