Deutsche Umwelthilfe und NRW-Landesregierung schließen gerichtlichen Vergleich für die Saubere Luft und die Verkehrswende in Dortmund

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Berlin (ots) – DUH und NRW schließen unter Vorsitz des Oberverwaltungsgerichts NRW einen rechtsverbindlichen Vergleich für die Durchsetzung der Sauberen Luft in Dortmund – Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift NO2 wird durch ein umfassendes Maßnahmenpaket mit deutlicher Verminderung des Pkw-Verkehrs und Ausbau von ÖPNV und Fahrrad sichergestellt – Erhebliche und überprüfbare Verkehrsverringerung auf den betroffenen Straßen mit Lkw-Fahrverbot, Umweltspur und Pförtnerampeln

Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Dortmund haben die DUH, das beklagte Land und die Stadt Dortmund unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW in Anwesenheit der Umweltministerin des Landes NRW Ursula Heinen Esser, des Oberbürgermeisters von Dortmund Ullrich Sierau und des Bundesgeschäftsführers der DUH, Jürgen Resch, einen Vergleich geschlossen. Mit dem ausgehandelten Maßnahmenkatalog verpflichten sich das Land NRW und die Stadt Dortmund, den Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel erstmals in diesem Jahr einzuhalten. Alle drei Seiten haben dem Vergleich innerhalb der am heutigen Tag ablaufenden Frist zugestimmt. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt diese Klage für Saubere Luft der DUH.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: “Seit zehn Jahren überschreitet Dortmund den Grenzwert für das gesundheitsschädliche Dieselabgas Stickstoffdioxid. Es ist uns in intensiven und konstruktiv verlaufenden Verhandlungen gelungen, ein Maßnahmenpaket rechtsverbindlich zu vereinbaren, das neben konkreten Maßnahmen zur Verkehrswende auch konkrete, kurzfristig wirksame Maßnahmen enthält, wie die Nachrüstung aller noch schmutzigen und nachrüstbaren Busse und Kommunalfahrzeuge. Zentral ist die erstmals verbindlich vereinbarte und durch automatisierte Zählungen kontrollierte Verringerung des motorisierten Verkehrs auf den besonders belasteten Straßenabschnitten um mindestens 20 Prozent.”

Die DUH vertraut dabei nicht allein auf die vom Landesumweltamt als ausreichend bewertete Wirkung der Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift NO2. Sollte die Belastung durch die vereinbarten Maßnahmenpakete nicht wie vereinbart zurückgehen oder die Maßnahmen nicht korrekt umgesetzt werden, wird eine Schiedsstelle über kurzfristig wirksame Maßnahmen wie zusätzliche Fahrverbote entscheiden.

“Der vorliegende Vergleich ändert diesen gesetzeswidrigen Zustand und sorgt für Saubere Luft in Dortmund. Wir freuen uns, mit unserer Klage die notwendige Verkehrswende in Dortmund hin zu weniger Pkw und mehr Bus, Bahn und Fahrrad beschleunigt und verbindlich festgeschrieben zu haben. Mit den konkreten Maßnahmen haben sich Stadt und Land verpflichtet, die Saubere Luft im gesamten Stadtgebiet und damit auch an der Brackeler Straße, dem Rheinlanddamm und der Ruhrallee sicherzustellen”, so Resch weiter.

Die NRW-Landesregierung muss demnach den Luftreinhalteplan für die Stadt Dortmund um ein umfassendes Maßnahmenpaket ergänzen. Weitere Maßnahmen der Vereinbarung sind unter anderem die Förderung des ÖPNV durch die Nachrüstung aller verbliebener schmutzigen, nachrüstbaren Busse, die Neuanschaffung weiterer Busse, der Einsatz für deutliche Vergünstigungen für ÖPNV-Tickets (365-Euro Ticket) und die Einführung von E-Taxis. Auch wenn nach Ansicht der DUH die Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs wie auch in Essen bei weitem nicht ausreichen: Immerhin konnten erste weitere Schritte zur Stärkung des Radverkehrs durch finanzielle und personelle Aufstockung sowie den Bau von Radschnellwegen und Fahrradstraßen mit in das verbindliche Maßnahmenpaket aufgenommen werden.

Der Vergleich beinhaltet zudem und ganz zentral konkrete Maßnahmen zur Verkehrsmengenreduzierung in den hochbelasteten Bereichen des Rheinlanddamms, der Brackeler Straße und der Ruhrallee. Auf dem Rheinlanddamm wurde ein Durchfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen beschlossen, das zu 20 Prozent weniger Lkw-Verkehr führen soll. Zusätzlich wird dort Tempo 40 mit entsprechender Geschwindigkeitsüberwachung eingeführt. Auf der Brackeler Straße und der Ruhrallee werden Maßnahmen umgesetzt, die die gesamte Verkehrsmenge um 20 bzw. 21 Prozent reduzieren sollen. An der Brackeler Straße soll eine kurzfristig einzurichtende Umweltspur sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 die Menge an Pkw weiter senken. Auf der Ruhrallee soll durch Tempo 30 und eine umweltsensitive Ampelsteuerung das Verkehrsaufkommen ebenfalls um 21 Prozent verbindlich reduziert werden.

Die DUH hat Wert daraufgelegt, dass die Verkehrsmengenreduzierungen auch kurzfristig tatsächlich realisiert und diese Reduzierung “in Echtzeit” kontrolliert wird. Daher werden sowohl in der Brackeler Straße als auch in der Ruhrallee automatische Verkehrszähleinrichtungen geschaffen bzw. bis zu deren Einrichtung Verkehrszählungen durchgeführt, deren Ergebnisse die DUH monatlich erhält. Die Sicherstellung der Verkehrsmengenreduzierung um mindestens 18 Prozent wird durch eine entsprechende Nachsteuerung der Ampelschaltungen in den beiden Straßen gewährleistet. Da der Vergleich vollstreckungsfähig ist, wird die DUH die monatlichen Verkehrszählungen und parallel die NO2-Belastungswerte auswerten und reagieren, wenn die Effekte nicht vorhanden sind. Es ist gutachterlich untersucht worden, dass die Verlagerungseffekte, die dadurch eintreten, nicht an anderen Stellen in der Stadt zu Grenzwertüberschreitungen führen.

Dazu Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: “Ähnlich wie in Essen ist für Dortmund ein guter Vergleich gelungen, der allen Seiten Handlungssicherheit gibt. Dadurch ist jetzt juristisch festgelegt, wie endlich wieder rechtmäßige Zustände hergestellt werden.”

Auf Drängen der DUH ist in den Vergleich ebenfalls eine Regelung zur schrittweisen Ausdehnung der Parkverbotszonen in der Dortmunder City aufgenommen worden. Sie dient dazu, nur noch Bewohnern das kostengünstige Parken zu erlauben. Die Stadt Dortmund hat sich verpflichtet, die Parkverbotszonen jährlich um drei Zonen auszudehnen. Davon darf nur aus sachlichen Gründen abgesehen werden, etwa, wenn innerhalb der Zonen kaum andere Fahrzeuge als die von Bewohnern parken. Aus rein politischen Gründen darf von diesem Konzept nicht abgewichen werden. Insgesamt werden damit bis zu 21 Bewohnerparkzonen ausgewiesen.

Weiterhin werden an 20 Messpunkten die Messwerte erhoben und ausgewertet. Die DUH hat zudem das Recht, weitere Messungen an Straßenabschnitten einzufordern, an denen sie Hinweise hat, dass die Grenzwerte für NO2 überschritten werden.

Alle Maßnahmen werden in einen neuen Luftreinhalteplan der Stadt Dortmund aufgenommen und erhalten somit Rechtsgültigkeit. Der Luftreinhalteplan muss neben dem Maßnahmenpaket auch entsprechende Prognosen enthalten. Damit ist eine unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2021, sollte der NO2-Grenzwert nicht eingehalten werden, garantiert.

Alle drei Parteien des Vergleichs, das Land NRW, die Stadt Dortmund und die DUH, fordern zudem in der Präambel des richterlichen Vergleichs die Autokonzerne zu einer beschleunigten Hardware-Nachrüstung der schmutzigen Diesel-Bestandsfahrzeuge auf.

Links:

Zu den Anlagen des Vergleichs: http://l.duh.de/p200122

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer 0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte 0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe 030 2400867-20, presse@duh.de

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Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4499089 OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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