Die AfD schließt sich der Kritik der Landesmedienanstalten an der geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG-E) vollumfänglich an.

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Stuttgart (ots) – “Es ist skandalös, dass der Rekurs auf das Europarecht notwendig ist, um den Gesetzgeber daran zu erinnern, dass eine staatliche Medienaufsicht die Gefahr einer staatlichen Zensur birgt, die unserer grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit entgegensteht. Gerade das SPD geführte Ministerium hat sich in der Vergangenheit befleißigt, Kinder mehr vor den in den Augen der SPD falschen politischen Ansichten zu schützen als vor den wirklichen Gefahren. So wurde mit Auftrag an die Amadeu Antonio Stiftung ein Leitfaden für Kitas herausgegeben, in denen die Angst vor “Rechter Gesinnung” von Eltern geschürt wurde und Erzieher angehalten wurden, bei entsprechender politischer Gesinnung, die Eltern zu “Gesprächen” zu bitten.

“In dieselbe Richtung zielt auch die jetzt geplante Novelle. Anstatt bestehende Strukturen zu stärken und sie mit Kompetenzen auszustatten, die es ihnen ermöglicht, zeitgemäß auf die modernen Herausforderungen der sich wandelnden Medienlandschaft zu reagieren, soll eine neue Bundesbehörde geschaffen werden, eng angegliedert an das SPD-geführte Ministerium.”, kritisiert Dr. Balzer. “Die linken Parteien SPD und Grüne versuchen überall den Fuß in die Tür zu bekommen, insbesondere bei der politischen Beeinflussung Jugendlicher. Das zeigt sich auch bei diesem Gesetzentwurf!”

Unter dem Deckmantel der Bekämpfung von “Hate-Speech” und “Fake-News” darf keine politische Kontrolle ausgeübt werden.

Die neuen Kommunikationsmittel und die sozialen Medien stellen den Jugendschutz vor neue Herausforderungen. Natürlich wollen Eltern ihre Kinder größtmöglich schützen, doch hierfür sind die bestehenden Strukturen durchaus geeignet. Laut Untersuchungen sind die Sorgen der Eltern meist größer als die der Jugendlichen selbst. Diese sind mit den Kommunikationsmitteln aufgewachsen und kennen ihre Gefahren und Chancen. Das Internet ist eine der wenigen Orte, in denen sich Jugendliche Informationen frei beschaffen können. Kinder können sehr genau unterscheiden zwischen virtuellem Raum und “Realität”. Auch die viel zitierte “Hate-Speech” ist in erster Linie erst einmal schlechtes Benehmen. Nicht weniger aber auch nicht mehr. Hass ist ein Gefühl und keine Straftat. “Eine staatliche Kontrollinstanz hingegen wird oft, entgegen aller Beteuerungen, eine politisch gefärbte Kontrolle ausüben. Dazu gehört auch die Bekämpfung von “Hate-Speech und Fake-News. Dies ist unter allen Umständen zu vermeiden.”, resümiert Dr. Balzer abschließend.

Gesetzentwurf zurückzuziehen und überarbeiten

Dr. Balzer fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und im Sinne der geäußerten Bedenken hinsichtlich der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vereinbarkeit zu überarbeiten.

Pressekontakt:

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
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Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
presse@afd.landtag-bw.de

Quelle:Die AfD schließt sich der Kritik der Landesmedienanstalten an der geplanten Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG-E) vollumfänglich an.


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