Die neue Homeofficepauschale – Das hat sich geändert

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Neustadt a. d. W. (ots) –

Anmoderationsvorschlag: Das Arbeiten im Homeoffice erfreut sich immer noch großer Beliebtheit – obwohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber inzwischen nicht mehr verpflichtet sind, ihren Mitarbeitenden die Arbeit von zuhause zu ermöglichen. Aber jetzt gibt’s gute Neuigkeiten, denn die Homeofficepauschale wurde erhöht. Was sich für die Steuererklärung 2023 konkret ändert und wie Sie das Beste herausholen, verrät uns jetzt mein Kollege Mario Hattwig.

Sprecher: Das Homeoffice lohnt sich! Denn die neue Homeofficepauschale ist für die Steuererklärung 2023 mehr als doppelt so hoch wie früher, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe, kurz VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 25 Sek.): “Pro Arbeitstag im Homeoffice dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sechs Euro für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr von der Steuer absetzen – also bis zu 1.260 Euro jährlich. Früher waren es nur bis zu 600 Euro im Jahr. Übrigens liegt damit die neue Homeofficepauschale über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der beträgt für die Steuererklärung 2023 1.230 Euro.”

Sprecher: Und es gibt noch mehr gute Neuigkeiten! Wer am gleichen Tag sowohl zur Arbeit gefahren ist als auch von zuhause gearbeitet hat, kann gleichzeitig die Homeoffice- und Entfernungspauschale für diesen Arbeitstag nutzen.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 30 Sek.): “In Frage kommt das zum Beispiel für Lehrerinnen und Lehrer, die zur Schule fahren und anschließend am gleichen Tag von zuhause aus ihren Unterricht vor- oder nachbereiten. Sie können jetzt bis zu 210 Tage im Jahr die Homeofficepauschale nutzen und – sofern sie an den entsprechenden Tagen in der Schule waren – gleichzeitig die Entfernungspauschale. Konkret sind das dann 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke und ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent, die berechnet werden können.”

Sprecher: Alle, die überhaupt nicht im Homeoffice arbeiten können oder dürfen, können sich zumindest über den ebenfalls erhöhten Arbeitnehmerpauschbetrag freuen.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 15 Sek.): “Und wer mehr als rund 19 Kilometer einfache Fahrt zur Arbeitsstätte hat und an mindestens 220 Tagen im Jahr auch dort gearbeitet hat, kommt außerdem mit den Fahrtkosten über diesen Arbeitnehmerpauschbetrag – derjenige sollte deshalb all seine tatsächlichen Werbungskosten überprüfen.”

Sprecher: Eine Steuererklärung lohnt sich also auf jeden Fall!

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 19 Sek.): “Wer Hilfe bei solchen oder anderen Einkommensteuerthemen braucht, kann sich an uns wenden. Mehr Infos finden Sie auf unseren Webseiten unter vlh.de. Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Einfach telefonisch oder per Mail melden und mit der Beraterin bzw. dem Berater einen Termin ausmachen.”

Abmoderationsvorschlag: Das sind ja richtig gute Neuigkeiten für alle, die ganz oder teilweise im Homeoffice arbeiten! Wem das jetzt alles zu schnell ging: Mehr Infos gibt’s unter vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

Quelle:Die neue Homeofficepauschale – Das hat sich geändert


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