Einladung: Saubere Luft für Köln und Bonn: Verwaltungsgericht Köln verhandelt Klagen der Deutschen Umwelthilfe

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Berlin (ots) – Deutsche Umwelthilfe klagt auf Änderung der Luftreinhaltepläne – Diesel-Abgasgift Stickstoffdioxid belastet Stadtgebiete von Köln und Bonn – Geänderte Luftreinhaltepläne reichen nicht aus, um Grenzwerte einzuhalten – Diesel-Fahrverbote als kurzfristig wirksame Maßnahme für die “Saubere Luft” sind einzige Option

Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am 8. November öffentlich über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für “Saubere Luft” in Köln und Bonn. Die DUH hatte beide Klagen im November 2015 gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht (Köln: 13K 6684/15, Bonn: 13K 6682/15). Ziel ist die Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Ein Diesel-Fahrverbot ist die dafür am schnellsten wirksame Maßnahme und muss in die Luftreinhaltepläne aufgenommen werden. Die von Köln und Bonn vorgestellten Maßnahmen der geänderten Luftreinhaltepläne reichen nicht aus, um Diesel-Fahrverbote zu verhindern.

2017 stellten in Köln acht der elf offiziellen Messstationen NO2-Werte oberhalb des erlaubten Jahresmittelgrenzwerts von 40 µg/m³ fest. Der höchste Wert mit 62 µg/m³ wurde an der Messstation Clevischer Ring 3 gemessen. Auch in Bonn weisen beide offiziellen Messstationen Werte oberhalb des NO2-Grenzwerts auf. An der Messstation Reuterstraße 24 wurde mit 48 µg NO2/m³ ebenfalls ein Wert gemessen, der die gesetzlichen Vorgaben deutlich überschreitet. An der Godesberger Allee in Bonn wurde im Rahmen einer Citizen Science Messung der Deutschen Umwelthilfe im Juni 2018 mit 77,2 µg/m³ der höchste Wert aller verkehrsnahen Messungen ermittelt.

Damit die Bürgerinnen und Bürger von Köln und Bonn so schnell wie möglich zu ihrem Recht auf “Saubere Luft” kommen, klagt die DUH auf eine Änderung der Luftreinhaltepläne. Die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahme zur Einhaltung des NO2-Grenztwertes bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. Februar 2018. Zonale Diesel-Fahrverbote bis Euro 5 sind demnach schon seit 1. September 2018 möglich; einschließlich Euro 5 ab 1. September 2019.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor der mündlichen Verhandlung ab 8:30 Uhr vor Ort für Interviews zu Verfügung, ebenso nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.

Wir bitten um Anmeldung an presse@duh.de.

Datum: Donnerstag, 8. November 2018, 9:30 Uhr (Beginn der Verhandlung)

Ort: Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 16, 50667 Köln Eingang Burgmauer, Saal 1, Erdgeschoss

Teilnehmende:

– Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170 – Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458

Kontakt vor Ort: Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin Jürgen Resch, 0151 17281752

Pressekontakt: Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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