Einladung: Urteilsverkündung des EuGH zu möglicher Zwangshaft gegen Ministerpräsident Söder und andere Amtsträger wegen Diesel-Fahrverboten in München

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Berlin (ots) – Am 19. Dezember 2019 um 9.30 Uhr verkündet der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zu der Frage, ob Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig ist.

Ausgangspunkt ist ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erstrittenes und seit 2014 rechtskräftiges Urteil zur Luftreinhaltung in München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte dem Freistaat mehrfach Zwangsgelder angedroht und festgesetzt, um zu erreichen, dass der Freistaat wegen des massiv überschrittenen Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerts an vielen Straßen in München Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan für München aufnimmt. Diese Zwangsgelder blieben wirkungslos, nachdem der Ministerpräsident des Freistaats erklärte, die rechtskräftige Entscheidung des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts zu missachten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof legte daraufhin im November 2018 dem EuGH die Frage vor, ob er nunmehr Zwangshaft gegen verschiedene Amtsträger des Freistaats, zu denen der Ministerpräsident und der Umweltminister zählen können, verhängen darf oder sogar muss, um die Erfüllung des Urteils durchzusetzen. Der BayVGH wirft der Staatsregierung und seinem Ministerpräsidenten Markus Söder in seinem Beschluss evidente Amtspflichtverletzungen, eine gezielte Missachtung des Gerichts sowie die Bedrohung des Fortbestands des Rechtsstaats vor.

Am 19. Dezember 2019, 9.30 Uhr wird der EuGH sein Urteil verkünden.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Rechtsanwalt Remo Klinger werden das Urteil im Rahmen eines Pressegesprächs in Berlin um 13.00 Uhr kommentieren und stehen für Interviews zur Verfügung.

In der mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des EuGH am 3. September 2019 wurde deutlich, dass der Gerichtshof dem Verfahren große Aufmerksamkeit widmet. Am 14. November 2019 hat der Generalanwalt des EuGH, Henrik Saugmandsgaard Øe, seine Stellungnahme abgeben. Die DUH erhofft sich durch das überraschend schnelle Urteil wegweisende Hinweise zur Fortentwicklung des deutschen Rechts und der Stärkung seiner rechtsstaatlichen Elemente.

Datum des Pressegesprächs: Donnerstag, 19. Dezember 2019, 13.00 Uhr Ort des Pressegesprächs: Bundesgeschäftsstelle Deutsche Umwelthilfe, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin

Teilnehmende: – Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, +49 171 3649170 – Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, +49 171 2435458

Pressekontakt: DUH-Pressestelle: Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4466157 OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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