Erster Rückruf im Abgasskandal von Iveco durch Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht / Dr. Stoll & Sauer sieht Dieselskandal bei Reise- und Wohnmobilen und rät zur Klage

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Lahr (ots) – Die Reise- und Wohnmobilbranche versinkt immer tiefer in den Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt Stellantis) und Iveco. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat erstmals zum Skandal einen Rückruf in seiner Datenbank veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht Iveco mit dem Transporter Daily. Die meisten Hersteller von Wohnmobilen setzen beim Fahrgestell und Motor auf den Fiat Ducato und auf den Daily von Iveco. Beide Motoren sind Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist der Rückruf ein weiterer Hinweis, dass Iveco die Abgasreinigung manipuliert. Die Kanzlei bietet auf ihrer Website ein umfangreiches Infopaket an (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/betroffene-marken/fiat) und rät vom Skandal betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen). Sie gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbrauchern einen 830-Millionen-Euro-Vergleich (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage) ausverhandelt.

Erster Iveco-Rückruf zum Abgasskandal und seine Folgen

Der Rückruf vom 5. Februar 2021 mit der KBA-Nummer 010493 versetzt Wohnmobil-Inhaber unter Schock. (https://www.kba-online.de/gpsg/auskunftServlet) “Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert”, heißt es verklausuliert im KBA-Deutsch. Und übersetzt: Die Fahrzeuge stoßen erhöhte Mengen gesundheitsschädlicher Stickoxide aus. Letztlich erhärtet der Rückruf aus Sicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer den Verdacht der Abgasmanipulation gegen Iveco. “Der Datensatz der Motorsteuerung soll aktualisiert werden”, heißt es weiter im Rückruf. Letztlich muss ein Software-Update aufgespielt werden. Und auch hier liegt es auf der Hand, dass bei dem Software-Update eine illegale Abschalteinrichtung entfernt werden soll. Betroffen von dem behördlich noch nicht verpflichtenden Rückruf ist der Transporter Daily von Iveco der Baujahre 2015 bis 2019. Weltweit sind 20085 Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs – 872 davon in Deutschland. Das KBA untersucht derzeit, ob es den Rückruf auch überwachen will.

Der Fall VW hat gezeigt, dass Software-Updates mit negativen Folgen für den Motor einhergehen. Die Leistung lässt merklich nach, und der Spritverbrauch steigt deutlich an. Solange Verbraucher keine Aufforderung direkt vom KBA erhalten, eine Werkstatt zum Software-Update aufzusuchen, muss niemand der freiwilligen Rückruf-Aktion nachkommen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät jedoch betroffenen Käufern des Daily Händler und Hersteller zügig auf Schadensersatz zu verklagen. Denn ein solch weicher Rückruf des KBA ist oft die Vorstufe zum verpflichtenden Rückruf mit dem Risiko einer Stilllegung des Fahrzeugs, wenn der Halter dem Rückruf nicht Folge leistet. Und die Chancen vor Gericht, Ansprüche gegen Iveco durchzusetzen, stehen gut. Das Landgericht Koblenz hat am 1. März 2021 FCA erstmals in Deutschland aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung eines Verbrauchers verurteilt (Az. 12 O 316/20).

Welche Iveco-Motoren und Wohnmobile sind betroffen?

Wie der Autokonzern FCA hat auch Iveco einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal. Ganz offensichtlich wurde die Abgasreinigung in Motoren so manipuliert, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Darüber hinaus verkaufen Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen. Damit hält der Diesel-Abgasskandal Einzug in eine gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche. Iveco gehört zu CNH. CNH wiederum gehört wie FCA zur Holdinggesellschaft Exor. Die Fiat-Gründerfamilie Agnelli hat die Mehrheit bei Exor. Hier wichtige Fakten zum Skandal bei Iveco:

1. Durch den KBA-Rückruf ist der Transporter Daily VI betroffen. Das Dieselmodell gibt es mit 2,3- und 3,0l-Motor und 78 und 150 kW.
2. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt im Abgasskandal von Fiat-Chrysler und Iveco unter anderem auch gegen Motoren der sogenannten Light-Duty- / Heavy-Duty-Reihe, die in Kraftfahrzeugen der Marken Fiat und Iveco verbaut und mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen worden sein sollen: 110 Multijet F1AE3481G 115 Multijet 250A1000 150 Multijet F1AE3481D 180 Multijet F1CE3481E
3. Iveco steht insgesamt unter Verdacht bei den drei Modellen Daily Hi-Matic, Daily 4X4 und Eurocargo illegale Abschalteinrichtungen zu verwenden.
4. Die Fahrgestelle und Motoren von Iveco werden laut Iveco-Website auch von folgenden Reisemobilherstellern verwendet. Damit stehen die Modelle mit Iveco-Motoren unter Verdacht, die EU-Abgasnormen nicht einzuhalten.

Biomobil

Bocklet

Carthago

Concorde

Dethleffs

Dopfer

Form IT

Kerkamm

Laika

Morelo

Niesmann Bischoff

Notin

Pilote

Phoenix

Protec

Swift

Woelcke

Warum sollten Verbraucher im Iveco-Skandal keine Zeit verlieren?

Der VW-Skandal hat für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gezeigt, dass die Autobauer immer auf Zeit spielen und hoffen, dass möglichst viele Fälle verjähren und sich der zu zahlende Schadensersatz in Grenzen hält. Das betrifft Motoren- und Fahrzeughersteller sowie auch die Händler. Gemeinsam bilden sie eine starke Gemeinschaft gegen den einzelnen Verbraucher. Der sollte sich von einer spezialisierten Kanzlei anwaltlich beraten lassen. Nur gemeinsam können die Verbraucher der Industrie die Stirn bieten. Von der Politik und dem KBA ist nichts zu erwarten. Deshalb rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bei Fiat Chrysler und Iveco zur Eile. Denn seit 2016 ist Behörden bekannt, dass der Autobauer Fiat-Chrysler es mit der Wahrheit bei der Abgasreinigung nicht genau nimmt. Was ist bei der Verjährung zu beachten?

– Wenn Verbraucher noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Übergabe des Fahrzeugs sind, müssen sie sofort handeln, weil die Ansprüche gegen den Händler ansonsten verjähren. Da ist nach zwei Jahren ab Kauf die Möglichkeit eines juristischen Vorgehens vorbei. Ist die Gewährleistung abgelaufen, besteht natürlich die Möglichkeit gegen FCA und Iveco juristisch vorzugehen.
– Bei den Ansprüchen gegen Hersteller ist die Situation etwas komplizierter. Denn die Verjährung tritt kenntnisabhängig ein. Was heißt das? Ein Gericht prüft, ob der klagende Verbraucher möglicherweise hätte Kenntnis haben müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Verbraucher von der Manipulation tatsächlich gewusst hatte. Bereits 2018 wurde eingehend in den Medien von der Manipulation an Fiat-Motoren berichtet. Ein Gericht kann aufgrund der umfassenden Berichterstattung im Abgasskandal annehmen, dass der Kläger spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Kenntnis haben müssen. Dann würden die Ansprüche Ende 2021 verjähren. Daher der Rat: Verbraucher sollten nicht weiter abwarten und ihre Ansprüche dringend geltend machen. Wie sich die Situation bei Iveco verhält, ist ebenso unklar.
– Abwarten ist daher keine Option. Dr. Stoll & Sauer rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
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Quelle:Erster Rückruf im Abgasskandal von Iveco durch Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht / Dr. Stoll & Sauer sieht Dieselskandal bei Reise- und Wohnmobilen und rät zur Klage


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