Fahrzeugdaten für den Aftermarket: Wie ist der Stand der Gesetzgebung?

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Bonn (ots) – Wartung, Service, Inspektion und Reparatur moderner Kraftfahrzeuge erfordern heute große Datenmengen und digitale Werkzeuge. Um eigene Geschäftsmodelle realisieren zu können, benötigen die Marktteilnehmer des automobilen Aftermarkets einen Zugang zu diesen Daten. Hier ist insbesondere die europäische Gesetzgebung gefordert. Dem aktuellen Stand der Diskussionen in Brüssel und Berlin widmen sich Experten beim 14. Berliner Automobildialog, der erstmals virtuell durchgeführt wird. Unter der Überschrift “Der automobile Aftermarket braucht den Zugang zu Fahrzeugdaten” laden Dr. Christoph Konrad und Alex Jan Erdmann vom ZDK-Hauptstadtbüro am 2. Dezember 2020 von 10 bis 11.30 Uhr zur Webkonferenz ein.

Ismail Ertug, MdEP, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der S&D-Fraktion im Europäischen Parlament und Mitglied im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, berichtet über den aktuellen Stand der Gesetzgebung. Die Rolle der “Versicherer als Mobilitätsdienstleister – Datenzugang muss wettbewerbsneutral sein” nimmt Dr. Tibor Pataki vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) in den Blick. Die Anforderungen des Handwerks an eine faire Datenökonomie beleuchtet Dr. Alexander Barthel vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Anmeldungen zum 14. Automobildialog sind bis zum 30. November möglich unter Https://register.gotowebinar.com/register/6511147742074883600 (https://register.gotowebinar.com/register/6511147742074883600). Anschließend werden die Zugangsdaten bereitgestellt.

Pressekontakt:

Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de

Quelle:Fahrzeugdaten für den Aftermarket: Wie ist der Stand der Gesetzgebung?


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