Finanzielle Situation von alleinwohnenden Studierenden: 37 % ihrer Einnahmen stammten 2018 aus Nebentätigkeit / Alleinwohnende Studierende hatten durchschnittlich 1 060 Euro zur Verfügung

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Wiesbaden (ots) – Babysitten, Kellnern oder Nachhilfegeben – die meisten dieser Tätigkeiten sind aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht oder nur eingeschränkt möglich. Für viele Studierende bedeutet der Verlust von Nebenjobs einen finanziellen Engpass bei der Bestreitung ihres Lebensunterhaltes. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatten alleinwohnende Studenten bzw. Studentinnen im Jahr 2018 monatliche Einnahmen von durchschnittlich rund 1 060 Euro. Diese wurden nahezu vollständig für den privaten Konsum ausgegeben. Studierenden, die durch die Coronakrise ihre Jobs verloren haben, soll nun im Rahmen der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung geholfen werden.

390 Euro aus eigener Erwerbstätigkeit, 460 Euro Unterstützung durch die Eltern

Anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) lassen sich die Einnahmen und Ausgaben eines Einpersonen-Studierenden-Haushaltes exemplarisch darstellen. So standen im Jahr 2018 alleinwohnenden Studierenden im Schnitt rund 1 060 Euro zur Verfügung. 390 Euro stammten dabei aus eigener Erwerbstätigkeit, rund 460 Euro aus Unterstützungsleistungen durch private Haushalte, wie beispielsweise der Eltern. Hinzu kamen weitere Einnahmen, wie etwa aus BAföG-Leistungen oder Kindergeld.

Die Ausgaben für den privaten Konsum beliefen sich insgesamt auf rund 1 030 Euro. Mit knapp 380 Euro hatte das Wohnen daran den größten Anteil. Für Lebensmittel wurden gut 140 Euro ausgegeben, für Freizeit und Kultur knapp 110 Euro und für Verkehr gut 80 Euro. Allein zu wohnen traf laut Mikrozensus 2018 auf knapp ein Viertel der Studierenden (24 %) zu. Gut ein Fünftel (21 %) wohnte in einer Wohngemeinschaft, 17 % wohnten gemeinsam mit dem Partner bzw. der Partnerin. Gut 38 % der Studierenden wohnten 2018 bei den Eltern.

BAföG für gut eine halbe Million Studierende

Zur finanziellen Unterstützung können Studierende unter bestimmten Voraussetzungen BAföG (Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragen. Rund 518 000 Studierende erhielten im Jahr 2018 in Deutschland BAföG-Zahlungen. Davon wurden mehr als die Hälfte (58 %) teilweise gefördert, 42 % erhielten eine Vollförderung. Pro Person und Monat wurde damit durchschnittlich 493 Euro ausgezahlt.

Die nun beschlossene Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sieht zum einen vor, dass ab sofort zinslose Zuschüsse in Höhe von 500 Euro monatlich beantragt werden können. Zum anderen können Kredite in Höhe von maximal 650 Euro monatlich bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden. Anders als der zinslose Zuschuss müssen diese Kredite zurückgezahlt werden.

Zum Wintersemester 2019/2020 gab es in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen 2,9 Millionen Studierende.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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