Berlin (ots) –
Der Bundesrat hat am 18. Oktober die Novellierung der Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Damit werden verschiedene chemikalienrechtliche Regelungen der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Von besonderer Bedeutung sind hierbei für die Branche die Regelungen zu Asbest. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) begrüßt, dass mit den Regelungen nun mehr Klarheit für die Bauwirtschaft beim Umgang mit Asbest besteht. Vor allem in Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, kann an zahlreichen Stellen Asbest vorhanden sein. Wichtig ist daher, dass bereits vor Beginn der Arbeiten bekannt ist, ob bei Tätigkeiten in den Gebäuden mit Asbest zu rechnen ist.
Den Änderungsvorschlägen des Wirtschafts- sowie des Umweltausschusses, die jeweils eine stärkere Verantwortung des Veranlassers von Baumaßnahmen forderten, ist der Bundesrat letztlich nicht gefolgt. Aus Sicht der BG BAU besteht damit die Gefahr, dass Asbest zu spät erkannt und die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet wird. Auch in den Empfehlungen des über viele Jahre beratenden Nationalen Asbestdialogs, einem Zusammenschluss von Vertretern der Immobilien- und Bauwirtschaft, der zuständigen Gewerkschaft, von Ministerien, Sozialversicherungsträgern und Verbänden, wurde gefordert, dass bei Gebäuden mit Baujahr vor 1993 anlassbezogen durch den Bauherrn eine Erkundung auf Asbest erfolgen soll.
Zu begrüßen sind die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesrates im Hinblick auf die Ausweitung auf den Eigenheimbau sowie die Klarstellung, dass eine technische Erkundung sachgerecht zu erfolgen hat und die möglichen entstehenden Kosten als zusätzliche Leistungen gelten. Zudem schlägt der Bundesrat vor, dass grundsätzlich eine Erkundung zu Asbest erfolgen muss, wenn der Unternehmer ansonsten für die anstehenden Bauarbeiten keine Gefährdungsbeurteilung für seine Mitarbeitenden erstellen kann.
“Die BG BAU plädiert seit jeher dafür, grundsätzlich bei begründetem Verdacht anlassbezogen schon vor Beginn der Bauarbeiten eine Erprobung vorzunehmen. Im Falle von Asbestvorkommen sind dann umfassende Schutzmaßnahmen sowie eine fachgerechte Entsorgung sicherzustellen. Als BG BAU beraten wir die Unternehmen, führen Schulungen durch und bieten Unterstützung, wie zum Beispiel spezielle Prämien, um die Anschaffung geeigneter Arbeitsmittel zu fördern”, sagt Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU.
Gefahr für Mensch und Umwelt
Beim Umgang mit Asbest sind besondere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Dritter zu treffen. Grade bei Sanierungen von Mehrparteienhäusern und Eigenbauarbeiten, die im Hinblick auf Asbest nicht sachgerecht durchgeführt werden, sind Gefährdungen für unbeteiligte Bewohner, Anwohner oder Passanten nicht auszuschließen. Außerdem müssen Asbestabfälle fachgerecht entsorgt werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Häufig wird dies allein durch Unkenntnis über das Vorkommen von Asbest und den Umgang damit verhindert. Daher informiert die BG BAU umfassend vor Ort durch ihre Aufsichtspersonen, aber auch durch verschiedene Medien- und konkrete Unterstützungsangebote. Außerdem bietet die BG BAU ein E-Learning “Grundkenntnisse Asbest” sowie eine Multiplikatoren-Schulung dazu an. Detaillierte Informationen zum Gefahrstoff Asbest finden sich in der Gefahrstoff-Datenbank der BG BAU “WINGIS”.
“Im Hinblick auf die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung kommen auf die Unternehmen der Bauwirtschaft neue Herausforderungen zu. Die BG BAU ist auf diese Situation schon heute gut vorbereitet und wird zukünftig weitere spezielle Angebote zur Verfügung stellen, um die Branche umfassend zu unterstützen”, so Michael Kirsch.
Hintergrund – die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 592.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
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Quelle:Gefahrstoffverordnung: BG BAU plädiert für frühzeitige Asbesterkundung bei Bauarbeiten
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