Gerhard Schröder: Kein Gesinnungs-TÜV für Ex-Kanzler

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Straubing (ots) –

Wer keine Aufgaben für die Bundesrepublik mehr wahrnimmt, braucht bestimmte Leistungen nicht. Es sollte jedoch keinen Gesinnungs-TÜV für frühere Repräsentanten des Staates geben. Deshalb ist das Ansinnen der Union problematisch, dem Altkanzler auch seine Versorgungsleistungen zu streichen. Wer die Person treffen und verhindern will, dass sie dem Steuerzahler hohe Kosten verursacht, sollte den Rosneft-Aufsichtsratschef Schröder als Teil des Systems Putin sanktionieren. Dann könnte man ihm das Geld, das er aus Moskau erhält, auch von dem abziehen, das er vom Steuerzahler bekommt. Das käme unterm Strich zwar auf dasselbe raus, wäre aber die sauberere Lösung.

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Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
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