Hausbesitzer als Einnahmequelle – Kommentar von Isabell Jürgens

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Berlin (ots) – Für Städte und Gemeinden ist sie eine wichtige Einnahmequelle, für Eigenheimbesitzer und Mieter eine Zusatzbelastung: Die Grundsteuer, die allein in diesem Jahr 840 Millionen Euro in den Berliner Landeshaushalt spülen soll.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Erhebung der Steuern für verfassungswidrig erklärt, deshalb müssen alle Bundesländer die Berechnungsgrundlage neu regeln. Eigentümerverbände befürchten, dass dies zu Lasten der Hausbesitzer gehen wird – und dürften damit besonders in Berlin wohl leider recht haben.

Die Hauptstadt will die Grundsteuer nach dem Modell des Bundes erheben, das sich im Wesentlichen auf den Wert und die Fläche des Hauses stützt – wie bisher. Nur sollen dafür die aktuellen Bodenrichtwerte herangezogen werden, nicht mehr die veralteten Einheitswerte für Grundstücke und Häuser aus dem Jahr 1964 (West), beziehungsweise 1935 (Ost).

Da dieser Wert seitdem erheblich gestiegen ist, wird auch die Grundsteuer steigen – es sei denn, der sogenannte Hebesatz, also der Prozentsatz, den die Kommunen bei der Grundsteuer ansetzen, sinkt entsprechend.

Besonders die klamme Hauptstadt Berlin hat hier in der Vergangenheit mit einem Hebesatz von 810 Prozent kräftig zugelangt. Zum Vergleich: Hamburg setzt 540 Prozent an, in Potsdam sind es 545 Prozent. Damit Berliner Hausbesitzer in Zukunft nicht höher besteuert werden, müsste Berlin den Hebesatz also erheblich absenken.

Dass es dazu nicht kommen wird, darauf lassen schon die vagen Aussagen des Berliner Finanzsenators schließen. Die Richter in Karlsruhe hatten in ihrem Urteil vor allem moniert, die Grundsteuer müsse gerechter werden – in Berlin wird sie wohl vor allem eins: deutlich teurer.

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Quelle:Hausbesitzer als Einnahmequelle – Kommentar von Isabell Jürgens


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