Korrektur: Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Zwangsvollstreckung für “Saubere Luft” in Düsseldorf NICHT ÖFFENTLICH

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Berlin (ots) – Es folgt die korrigierte Meldung vom 17.08.18, 10:23 Uhr:

In Änderung zu unserer heute Morgen versandten Presseeinladung weisen wir darauf hin, dass der Verhandlungstermin am 21. August 2018 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht öffentlich ist. Die Öffentlichkeit ist also nicht zu dem Termin zugelassen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, wird gleichwohl vor dem Termin vor dem Gerichtsgebäude (Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf) von 9.00 Uhr bis ca. 9.45 Uhr für Interviews zur Verfügung stehen. Nach dem Termin, dessen Ende nicht bekannt ist, steht Herr Resch telefonisch zur Verfügung.

Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

Kontakt vor Ort: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, 0171 3649170 Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin Jürgen Resch, Bohmueller@duh.de, 0151 17281752

Mehr Informationen: Zur Pressemitteilung vom 21. Juni 2018: Diesel-Fahrverbote ab 2019 in Düsseldorf: Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckungsverfahren für “Saubere Luft” ein: http://l.duh.de/p180621

Pressekontakt: Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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