Krankschreibung bei COVID-19 Symptomen ohne Arztbesuch auch nach 31. Mai möglich

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Hamburg (ots) – Europas bekanntestes Telemedizin Unternehmen “au-schein.de” bietet seine Online-Krankschreibungen bei COVID-19 Verdacht zur Eindämmung des Coronavirus nun auch bei COVID-19 Symptomen an.

Das nützt besonders allen Kassenpatienten, nachdem die Sondererlaubnis für Kassenärzte zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (= AU) per Telefon trotz massiver Kritik am 31. Mai endet.

Gemäß Forsa-Umfrage nutzten 39% aller Krankgeschriebenen diese AU per Telefon, von denen 43% COVID-19 Verdacht hatten und 10% ohne die Möglichkeit zur Telefon-AU lieber krank zur Arbeit gegangen wären.

So funktioniert es:

Der Patient füllt auf www.au-schein.de (http://www.au-schein.de) einen smarten Fragebogen aus und wählt seine grippeähnlichen COVID-19 Symptome aus, bei denen auch das Bundesgesundheitsministerium rät, zuhause zu bleiben. Nach Diagnose durch eine Tele-Ärztin erhält er dann die zweiwöchige Krankschreibung datengeschützt als PDF und optional auch per Post. Der Patient wird zudem schriftlich aufgeklärt über sein COVID-19 Risiko und die aktuellsten Verhaltensempfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Was bisher geschah:

au-schein.de hatte diesen COVID-19 Service durch Privatärzte bereits am 5. März gestartet mit bis zu 300 dieser Tele-AUs pro Tag, damals jedoch nur mit der Voraussetzung eines Kontakts zu einem Infizierten oder Aufenthalt in einem Risikogebiet. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte dann am 9. März verkündet, dass Kassenärzte “bei leichten Atemwegserkrankungen” ausnahmsweise Krankschreibungen auch nach einem Telefonat ausstellen und per Post versenden dürfen, um Ansteckungsrisiken zu verringern und Ärzte zu entlasten.

Nach mehrmaliger Verlängerung endet diese Ausnahmeregelung am 31. Mai, so dass danach für alle Kassenärzte wieder eine “körperliche Untersuchung notwendig ist”, um Fehldiagnosen zu vermeiden. au-schein.de wurde bei bisher über 60.000 Tele-AUs keine Fehldiagnose gemeldet. Bei Praxisärzten hingegen schätzen Experten die allgemeine Fehldiagnoserate auf über 10%.

Experten und Verbände hatten zuvor vergeblich eine Verlängerung der Sondererlaubnis gefordert, wie z.B. die KBV, der Deutsche Hausärzteverband, DGB, Experten von CSU, SPD und Grünen sowie die Chefs der BKK und DAK. Nur die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hatte das Ende der AU per Telefon begrüßt.

Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK bei mehr als 2.000 Beschäftigten im April sind 39% aller Krankschreibungen in BRD seit 9. März nach Telefonaten erfolgt. Von diesen 39% aller Krankgeschriebenen bestand bei 43% COVID-19 Verdacht und 10% wären ohne die Möglichkeit der AU per Telefon lieber zur Arbeit als zum Arzt gegangen.

au-schein.de startete diesen Quarantäne-Service bereits im Februar in Frankreich (www.arretmaladie.fr (http://www.arretmaladie.fr)) und Anfang Mai in den USA (www.DrNote.com (http://www.drnote.com)), nachdem ein US-Gesetz bei COVID-19 Symptomen bis zu 14 Tage staatlich erstattete Lohnfortzahlung gewährte.

Gründer und CEO Dr. jur. Can Ansay:

“Dass die Krankschreibung per Telefon bei einfachen COVID-19 Symptomen als schlechte Kopie unserer Online-AU so erfolgreich war, bestätigt, wie wichtig, zuverlässig und rechtmäßig unser Service ist. Zudem sind Arztbesuche in diesen Fällen nun erkennbar unnötig und somit rechtswidrig, da sie dem Patientenwohl schaden. Dass der Gemeinsame Bundesausschuss nun entgegen dem Rat von Experten und Verbänden ab 1. Mai wieder den Arztbesuch vorschreibt, schikaniert nicht nur Patienten und Ärzte, sondern verbreitet auch das Coronavirus.

Damit die deutsche Wirtschaft schnell und sicher wieder in Gang kommt, müssen alle Arbeitnehmer mit COVID-19 Symptomen gemäß dem Rat des Gesundheitsministeriums zuhause bleiben, auch wenn sie nur Kopfweh oder eine verstopfte Nase haben. Nur über www.au-schein.de (http://www.au-schein.de) können alle über 10.000 Arbeitnehmer pro Tag mit COVID-19 Symptomen einfach, schnell und zuverlässig Online-Krankschreibungen erhalten, wodurch das Gesundheitssystem zudem über 100 Mio. EUR pro Jahr spart.”

Porträt Dr. jur. Can Ansay: (https://bit.ly/2TMQVNX) (Credit: Phil Dera)

Über au-schein.de:

au-schein.de startete im Dezember 2018 mit dem Angebot einer online Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Erkältung und erweiterte den Service 2019 auf weitere Krankheitsbilder. Anfang 2020 startete der Service auch in Frankreich (www.arretmaladie.fr (http://www.arretmaladie.fr)) und in den USA (www.DrNote.com (http://www.drnote.com)). Der Service basiert auf einer von Ärzten entwickelten digitalen Checkliste aus Symptomen und persönlichen Risikofaktoren. Nach entsprechender Diagnose von Tele-Ärzten, erfolgt die Ausstellung der Krankschreibung sowohl als PDF mit 2-Faktor-Authentisierung als auch optional in Papierform. Bislang wurden mehr als 60.000 dieser Tele-AUs ausgestellt ohne jegliche gemeldete Fehldiagnose.

Pressekontakt:

Dr. jur. Can Ansay
Dr. Ansay AU-Schein GmbH
Hartungstr. 14
20146 Hamburg
E-Mail: presse@au-schein.de
Tel.: +49 40 445589

Quelle:Krankschreibung bei COVID-19 Symptomen ohne Arztbesuch auch nach 31. Mai möglich


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