nd.DieWoche über das “Trostfrauen”-Urteil

0
7

Berlin (ots) – Es ist ein moralischer Sieg – aber keiner, der sich in den Gelbeuteln der Klägerinnen widerspiegeln wird. Ein Gericht in Südkorea hat einer Klage von Koreanerinnen stattgegeben, die während des Zweiten Weltkrieges von der japanischen Besatzungsmacht als “Trostfrauen” für die eigenen Soldaten zwangprostituiert wurden. Nach dem Willen des Gerichtes sollen nun fünf der mittlerweile hochbetagten Frauen jeweils 100 Millionen Won (74 500 Euro) Schadenersatz von der japanischen Regierung bekommen Sieben weitere Klägerinnen haben das Urteil nicht mehr erlebt. Doch zur Entschädigung wird es nicht kommen, denn Japan weist das Urteil zurück und droht mit schwerwiegenden diplomatischen Konsequenzen.

Das Verhalten Japans ist beschämend. Seit Jahren weigert sich Tokio, den Frauen entgegenzukommen, behauptet, jegliche Entschädigungsansprüche seien durch einen bilateralen Vertrag von 1965 abgegolten, und verweigert eine Teilnahme an den Prozessen unter Berufung auf die Staatenimmunität. Demnach darf kein Staat über einen anderen zu Gericht sitzen. Ob das Vorgehen Japans aus rein rechtlicher Sicht korrekt ist, darüber wird weiter gestritten werden. Von einem moralischen Standpunkt aus betrachtet, ist es empörend: Das Leid der 200 000 chinesischen und koreanischen Frauen kann mit Geld nicht wiedergutgemacht werden. Noch viel schlimmer ist aber die Ignoranz der japanischen Regierungsvertreter gegenüber jenen Menschen, denen ihr Land so viel angetan hat. So mag das Urteil zwar keine monetäre Entschädigung für die Frauen bringen, aber es zwingt Japan zu einer Auseinandersetzung mit der Vergangenheit.

Pressekontakt:

nd.DerTag / nd.DieWoche
Redaktion

Telefon: 030/2978-1722

Quelle:nd.DieWoche über das “Trostfrauen”-Urteil


Importiert mit WPna von Tro(v)ision

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.