Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine vertane Chance: Steigende Abfallmengen und Retourenvernichtung werden nicht gestoppt

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Berlin (ots) – Heute im Bundeskabinett beschlossenes Kreislaufwirtschaftsgesetz greift zu kurz – Unnötige Vernichtung neuwertiger Waren wird trotz Ankündigung von Umweltministerin Schulze nicht beendet – Deutsche Umwelthilfe fordert Abfallvermeidungsziel und Quote zum Einsatz von Recyclingmaterialien – Recyclingziele für Siedlungsabfälle müssen erhöht werden – DUH fordert Nachbesserungen im Bundesrat

Die Bundesregierung vergibt mit dem heute im Kabinett beschlossenen Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Chance, Abfallvermeidung und ein ambitioniertes Recycling wirklich voranzubringen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das fehlende, aber dringend benötigte Abfallvermeidungsziel gegen die immer größer werdenden Müllmengen. Anders als von Bundesumweltministerin Svenja Schulze im Juni 2019 angekündigt, stoppt das Gesetz die unnötige Vernichtung neuwertiger Waren nicht. Die Recyclingquote für Siedlungsabfälle von nur 65 Prozent bis 2035 ist viel zu niedrig angesetzt. Um den Einsatz von Recyclingmaterial voran zu bringen, wäre zudem die Festlegung von Mindesteinsatzquoten notwendig. Diese fehlen jedoch im neuen Gesetz. Die DUH ruft die Bundesländer auf, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen und Verbesserungen einzufordern.

“Die sinnlose Zerstörung funktionsfähiger Waren muss aus Gründen des Klima-, Ressourcen- und Umweltschutzes umgehend beendet werden. Genau dies hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze im letzten Jahr versprochen. Jetzt bricht sie ihr Wort, indem sie keine verbindliche Obhutspflicht festlegt, sondern lediglich die Möglichkeit festschreibt, zukünftig eine Verordnung zu erlassen. Das löst jedoch das eigentliche Problem nicht. Die Bundesländer müssen nun im Bundesrat auf die Einhaltung der bislang leeren Versprechungen von Ministerin Schulze drängen”, kritisiert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Die DUH fordert die gesetzliche Festlegung Unternehmen unter Strafe die Vernichtung funktionsfähiger Waren zu verbieten. Können Produkte nicht aufbereitet oder repariert werden und müssen deshalb zerstört werden, fordert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband, dies zu dokumentieren und behördlich zu erfassen.

“Das heute beschlossene Kreislaufwirtschaftsgesetz ist nicht progressiv und findet keine klaren Antworten auf größer werdende Abfallmengen, schnelllebigeren Konsum und einen zu geringen Einsatz von Sekundärrohstoffen. Wirklich notwendig sind ein Abfallvermeidungsziel, ambitionierte Recyclingquoten und die Festlegung von Mindesteinsatzquoten für Recyclingmaterialien. Doch all dies findet sich im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht wieder”, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Das Prinzip der Abfallvermeidung wird in Deutschland bislang kaum umgesetzt. Ein Grund dafür sind fehlende Ziele zur Vermeidung unnötiger Abfälle. Deshalb sollten Restabfall und Sperrmüll durch eine verbindliche Zielsetzung von aktuell 188 Kilogramm auf 140 Kilogramm pro Einwohner und Jahr bis 2025 und 90 Kilogramm bis 2030 reduziert werden. Lebensmittelabfälle sollten von aktuell 220 Kilogramm pro Einwohner und Jahr bis 2030 halbiert werden.

Nach Einschätzung der DUH wird das stoffliche Potential von Siedlungsabfällen nicht ausreichend genutzt. Deshalb ist eine Erhöhung der Recyclingquote für Siedlungsabfälle auf 65 Prozent bis 2025 und 85 Prozent bis 2030 notwendig.

Ersetzen Recyclingmaterialien Primärrohstoffe, werden die negativen Umweltauswirkungen für deren Herstellung vermieden. Um den Einsatz von Rezyklaten zu fördern, ist die Vorgabe einer Quote notwendig. Hierzu wäre ein gestuftes Vorgehen geeignet: 20 Prozent bis 2020, 30 Prozent bis 2023, 40 Prozent bis 2025. Die Quote sollte sich dabei immer auf Post-Consumer-Rezyklate beziehen.

Bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung wurde ein Schritt nach vorne gemacht. Statt “Prüfungspflicht” wird im Kreislaufwirtschaftsgesetz nun eine “Pflicht zur Bevorzugung” ökologisch vorteilhafter Produkte vorgegeben. Allerdings reicht dies nicht aus, da durch undefinierte Rechtsbegriffe wie der Vermeidung “unzumutbarer Mehrkosten” Interpretationsspielräume geschaffen werden, die eine wirkliche Verpflichtung zum Einkauf ökologisch vorteilhafter Produkte in der Praxis verhindern. Damit die Pflicht zur Bevorzugung umweltfreundlicher Produkte von den Beschaffungsstellen einfach und rechtssicher umgesetzt werden kann, muss die Bundesregierung nun dringend beispielhafte Ausschreibungskriterien und eine Produktdatenbank mit ökologisch vorteilhaften Produkten aufbauen.

Link:

DUH-Stellungnahme zu Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes: http://l.duh.de/p190913a

Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin 0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft 030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe 030 2400867-20, presse@duh.de

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Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4518456 OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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