NIKOTIN INSTITUT WIEN: Steuerbegünstigung als Anreiz zum Wechsel auf alternative Nikotinprodukte

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Wien (ots) – Steuern haben Lenkungswirkung und sollten fiskal- und gesundheitspolitische Aspekte in Einklang bringen, damit das EU-Ziel „Rauchfrei bis 2040“ erreicht werden kann

Sowohl in Deutschland als auch innerhalb der EU-Kommission werden aktuell die Tabaksteuersysteme diskutiert. Während der Deutsche Bundestag das Tabaksteuermodernisierungsgesetz bereits verabschiedet hat, ist die EU-weite Konsultation zu den Steuervorschriften für Tabakwaren abgelaufen und die Ergebnisse werden von der Kommission als Teil des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund stellt Univ.-Doz. Dr. med. Ernest Groman, wissenschaftlicher Leiter des Nikotin Instituts und Experte für Programme zur Rauchentwöhnung, einige grundsätzliche Überlegungen zur Besteuerung von Nikotinprodukten an:

– Fiskalpolitik

20210714-ONA0003-1-1.jpg darf nicht nur singulär, sondern muss gesamtpolitisch betrachtet werden
– Steuern haben auch eine Lenkungswirkung: Diese muss so gestaltet werden, dass sie sowohl fiskal- als auch gesundheitspolitische Aspekte in Einklang bringt.
– Dabei sollten die Steuersätze auf Basis wissenschaftlicher Evidenz entlang des Risikospektrums bestimmt und alle weniger schädlichen Alternativen zum Rauchen – E-Zigaretten, Tabakerhitzer und tabakfreie Nikotinbeutel – einbezogen werden. Gleichzeitig muss Raum und Anreiz für weitere Innovationen gelassen werden.
– Steuererhöhungen sollten in möglichst moderaten Schritten erfolgen, um insbesondere die Stabilität des verhältnismäßig jungen Bereichs der alternativen Produkte wie E-Zigaretten, Tabakerhitzer oder tabakfreie Nikotinbeutel zu gewährleisten.

Univ.-Doz. Dr. med. Ernest Groman: „Aufhörwillige Raucherinnen und Raucher brauchen oft Anreize für einen Rauchstopp oder Wechsel zu Ersatzprodukten. Dazu zählen ein signifikanter finanzieller Unterschied zwischen den klassischen Zigaretten und Alternativen, der mit der Besteuerung von Nikotinprodukten analog des Risikospektrums erreicht werden kann.“

Tabaksteuermodernisierungsgesetz in Deutschland

Das kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossene Tabaksteuermodernisierungsgesetz liefert gute Ansätze, indem es sich erstmals am Risikospektrum von Tabakprodukten orientiert.

Univ.-Doz. Dr. med. Ernest Groman: „Unverständlich ist es allerdings, dass nicht alle Rauchalternativen in das neue Modell aufgenommen wurden, so fehlen etwa die tabakfreien Nikotinbeutel. Damit wurde die Chance verpasst, das gesamte Spektrum der neuartigen Produkte abzudecken. Zudem ist es mehr als fraglich, warum nikotinfreie E-Zigarettenliquids besteuert werden sollen, enthalten diese doch weder Tabak noch Nikotin – alkoholfreies Bier unterliegt ja auch nicht der Alkoholsteuer.“

Besteuerung von Nikotinprodukten auf EU-Ebene

Am 22. Juni 2021 endete die öffentliche Konsultation zu den Verbrauchsteuern auf Tabakwaren im Zuge der Überarbeitung der EU-Steuervorschriften. Im Vorfeld wurde im Zuge einer von der Europäischen Kommission durchgeführten Bewertung festgestellt, dass die derzeitigen Vorschriften nicht auf Marktentwicklungen und den Markteintritt neuer Produkte abgestimmt sind.

Univ.-Doz. Dr. med. Ernest Groman sieht eine EU-weite Harmonisierung der Besteuerung von Nikotinprodukten als gebotenen Ansatz, der sowohl gesundheits- als auch fiskalpolitisch positive Auswirkungen zeigen wird.

Daher sollen die Steuersätze auf Basis wissenschaftlicher Evidenz analog zum Risikospektrum bestimmt und alle weniger schädlichen Alternativen zum Rauchen (E-Zigaretten, Tabakerhitzer und tabakfreie Nikotinbeutel) einbezogen werden, auch um Innovationen zu fördern.

Univ.-Doz. Dr. med. Ernest Groman ist Arzt und Experte für Programme zur Rauchentwöhnung. Als wissenschaftlicher Leiter des Nikotin Institutes Wien organisiert und führt er unter anderem in Zusammenarbeit mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern seit mehr als 20 Jahren Rauchentwöhnungsprogramme durch.

Das Nikotin Institut Wien wurde 1998 gegründet und bietet Hilfestellungen für RaucherInnen, die die Abstinenz vom Zigarettenkonsum erreichen bzw. ihren Konsum langfristig reduzieren wollen. Im Zentrum steht dabei die Reduktion von tabakassoziierten Erkrankungen. Im Rahmen dieser Zielsetzung kommen dem Institut Aufgaben wie Diagnose, Therapie und Information der Öffentlichkeit und des Gesundheitssystems zu. Weltweit gibt es nur wenige vergleichbare Institutionen.

www.nikotininstitut.at

Pressekontakt:

Nikotin Institut
Externe Pressestelle: Mag. Elisabeth Wolfbauer-Schinnerl, E.W.S.COM
Mobil: +43 676 6357 399, E-Mail: wolfbauer-schinnerl@ewscom.at

Quelle:NIKOTIN INSTITUT WIEN: Steuerbegünstigung als Anreiz zum Wechsel auf alternative Nikotinprodukte


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