NRZ: Verfassungsgericht: DKP darf an Bundestagswahl teilnehmen

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Essen (ots) – Gut acht Wochen vor der Bundestagswahl am letzten September-Sonntag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag eine Entscheidung des Bundeswahl-Ausschusses korrigiert: Anders als das Gremium beschlossen hatte, darf die 1968 gegründete Deutsche Kommunistische Partei nun doch zur Wahl antreten. Das berichtet die Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (Mittwochsausgabe).

Begründet hatten Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss die Nichtzulassung mit dem Hinweis auf diverse nicht rechtzeitig eingereichte Rechenschaftsberichte der DKP in den vergangenen Jahren. Dadurch habe sie ihre Rechtsstellung als Partei verloren. Wahlteilnahmen und eine eigene Parteizeitung, die Teilnahme an Demonstrationen und Kundgebungen sowie Auftritte in den sozialen Medien ließen “auf einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf die politische Willensbildung schließen”, heißt es hingegen im Beschluss des Verfassungsgerichts. Und der sei entscheidender für die Partei-Eigenschaft als korrekt eingereichte Rechenschaftsberichte.

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