Premiere aus Karlsruhe: Erstmals BGH-Urteil live bei phoenix – Donnerstag, 12. Juli 2018, ab 10.55 Uhr

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Bonn (ots) – Können Eltern das Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes erben? Darüber urteilt am Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Mutter eines minderjährigen Mädchens, das vor sechs Jahren an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug tödlich verletzt worden war, will auf das Facebook-Konto ihrer Tochter zugreifen und fordert unter anderem Zugang zu den Chatnachrichten. So hofft sie, mehr über die Todesumstände ihres Kindes herauszufinden: War es Suizid? Wurde die Tochter gemobbt? Doch der US-Konzern verweigert den Zugriff und argumentiert, dass von der Offenlegung der Nachrichten auch andere Nutzer betroffen wären, die mit der damals 15-Jährigen gechattet hatten.

phoenix überträgt zum ersten Mal eine Entscheidung des Bundesgerichtshof live. Der ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam ist vor Ort und meldet sich mit seiner Einschätzung zum Urteil.

Pressekontakt: phoenix-Kommunikation Pressestelle Telefon: 0228 / 9584 192 Fax: 0228 / 9584 198 presse@phoenix.de presse.phoenix.de

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