Presseeinladung: Saubere Luft für Darmstadt: Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe und des ökologischen Verkehrsclub VCD

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Berlin (ots) – Deutsche Umwelthilfe und VCD klagen gemeinsam auf Änderung des Luftreinhalteplans zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts – Darmstadt ist mit 72 µg NO2/m³ die dritt-schmutzigste Stadt Deutschlands – Diesel-Fahrverbot ist kurzfristig die einzige wirksame Maßnahme für “Saubere Luft”

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt am 21. November öffentlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des ökologischen Verkehrsclub Deutschland VCD für “Saubere Luft” in Darmstadt. Ziel ist die Einhaltung des EU-weit verbindlichen Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2), der seit 2010 gilt, jedoch seitdem in der Großstadt nicht eingehalten wird. Ein Diesel-Fahrverbot ist die dafür am schnellsten wirksame Maßnahme, die entsprechend in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden muss.

Darmstadt belegt den unrühmlichen dritten Platz der dreckigsten Städte Deutschlands nach München und Stuttgart: An der Hügelstraße 26 wurde für 2017 ein neuer Jahresmittelhöchstwert von 72 µg NO2/m³ gemessen. In der Heinrichstraße ermittelte die DUH mit ihrer Citizen Science Messaktion “Decke auf, wo Atmen krank macht” 2018 ebenfalls NO2-Werte oberhalb der erlaubten 40 µg/m³.

Damit die Bürgerinnen und Bürger von Darmstadt so schnell wie möglich zu ihrem Recht auf “Saubere Luft” kommen, klagen die DUH und der VCD seit 2015 auf Änderung des Luftreinhalteplans. Die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahme zur Einhaltung des NO2-Grenzwerts bestätigte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. Februar 2018. Zonale Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 sind demnach ab 1. September 2019 möglich, ohne Euro 5 bereits seit 1. September 2018.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, der Geschäftsführer des VCD Hessen, Heiko Nickel, sowie der internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich stehen vor der mündlichen Verhandlung ab 9 Uhr vor Ort für Interviews zu Verfügung, ebenso nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.

Wir bitten um Anmeldung an presse@duh.de.

Datum: Mittwoch, 21. November 2018, 10 Uhr (Beginn der Verhandlung)

Ort: Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden Raum 1.026

Teilnehmende:

– Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170 – Heiko Nickel, Geschäftsführer und Pressesprecher VCD Hessen, 0151 20153300 – Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458 – Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte, 0157 71592163

Kontakt vor Ort: Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin von Jürgen Resch, 0151 17281752

Pressekontakt: DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

VCD-Pressestelle:

Almut Gaude, Pressesprecherin 030-280351-12, presse@vcd.org

www.vcd.org, www.twitter.com/VCDeV, www.facebook.com/vcdbundesverband

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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