Presseeinladung: Saubere Luft für Wiesbaden: Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe und des ökologischen Verkehrsclub VCD

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Berlin (ots) – Deutsche Umwelthilfe und ökologischer Verkehrsclub VCD klagen auf Änderung des Luftreinhalteplans zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts in Wiesbaden – Diesel-Fahrverbot ist kurzfristig die einzige wirksame Maßnahme für “Saubere Luft”

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt am 19. Dezember öffentlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des ökologischen Verkehrsclub VCD für “Saubere Luft” in der Landeshauptstadt Hessens. Ziel ist die Einhaltung des EU-weit verbindlichen Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in Wiesbaden, der seit 2010 gilt. Aus Sicht der Kläger ist ein Diesel-Fahrverbot die dafür am schnellsten wirksame Maßnahme, die entsprechend in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden muss.

An beiden offiziellen verkehrsnahen Messstationen in Wiesbaden wurde 2017 der geltende NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ überschritten. An der Schiersteiner Straße lag der Jahresmittelwert bei 50 µg/m³. Die Messstation an der Ringkirche ermittelte für 2017 einen NO2-Wert von 49 µg NO2/m³. An weiteren Orten im gesamten Stadtgebiet ermittelte die DUH mit ihrer Citizen Science Messaktion “Decke auf, wo Atmen krank macht” 2018 ebenfalls NO2-Werte deutlich oberhalb der erlaubten 40 µg/m³.

Damit die Bürgerinnen und Bürger von Wiesbaden so schnell wie möglich zu ihrem Recht auf “Saubere Luft” kommen, klagen die DUH und der VCD seit 2015 auf Änderung des Luftreinhalteplans. Die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahme zur Einhaltung des NO2-Grenzwerts bestätigte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. Februar 2018. Zonale Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 4/IV sind demnach ab sofort möglich. Diese können ab 1. September 2019 um Fahrverbote für Euro 5/V Fahrzeuge erweitert werden.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch, der Geschäftsführer des VCD Hessen, Heiko Nickel, sowie der internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich stehen vor der mündlichen Verhandlung ab 9 Uhr vor Ort für Interviews zur Verfügung, ebenso nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger. Pressestatements zur Klage für “Saubere Luft” in Darmstadt sind ebenfalls möglich.

Wir bitten um Anmeldung an presse@duh.de.

Datum: Mittwoch, 19. Dezember 2018, 10 Uhr (Beginn der Verhandlung

Ort: Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden Raum 1.026

Teilnehmende:

– Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170 – Heiko Nickel, Geschäftsführer und Pressesprecher VCD Hessen, 0151 20153300 – Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458 – Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte, 0157 71592163

Kontakt vor Ort:

Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin von Jürgen Resch, 0151 17281752

Pressekontakt: DUH-Pressestelle: Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

VCD-Pressestelle: Almut Gaude, Pressesprecherin 030-280351-12, presse@vcd.org

www.vcd.org, www.twitter.com/VCDeV, www.facebook.com/vcdbundesverband

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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