Pressekonferenz: Wie Diesel-Minister Andreas Scheuer die Hardware-Nachrüstung hintertreibt und die Luft durch neue schmutzige Diesel-Pkw vergiften möchte

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Berlin (ots) – Die Fernsteuerung von Bundeskanzlerin Angela Merkel durch die Dieselkonzerne geht unverändert weiter – Deutsche Umwelthilfe bewertet Details des internen Konzepts des Bundesverkehrsministeriums – Peinlich für Scheuer: In Ermangelung ausreichenden Sachverstandes seines Hauses wurden inhaltliche Fehler der Ghostwriter aus den Konzernzentralen ungeprüft übernommen – Eigentlich zuständige Expertengruppe 1 im BMVI durfte neun Monate lang nicht zusammenkommen – DUH erläutert anhand gerichtlicher Urteilsgründe, warum die derzeit geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, um Millionen von Diesel-Fahrzeughaltern vor Fahrverboten zu schützen

BMW, Daimler und Volkswagen können stolz sein auf ihren Lobbyisten Andreas Scheuer. Der “Vertreter der Autokonzerne im Bundeskabinett” hat sich das Industrie-Konzept einer neuerlichen gigantischen Diesel-Sonder-Verkaufsaktion zu eigen gemacht. Allerdings fehlt seinem Haus nach wie vor eigener Sachverstand, um die von den Autokonzernen diktierten Maßnahmen zu verstehen und zu bewerten.

So sind Andreas Scheuer schwere handwerkliche Fehler unterlaufen. Diese entlarven nicht nur die Ideengeber. Sie zeigen auf, wie erneut Millionen Halter von Dieselfahrzeugen betrogen und die Gewinne der Hersteller durch teilweise sogar noch schmutzigere Neufahrzeuge als die aus dem Verkehr gezogenen gesteigert werden sollen. Die originelle Idee, betrogenen Kunden auch noch 600 Euro Betrugs-Rückabwicklungsgebühr aufzuerlegen, wurde wenige Stunden nach Bekanntwerden wieder einkassiert.

Wir möchten Ihnen im Rahmen der Pressekonferenz erläutern, wie die Minister Dobrindt und Scheuer seit Dezember 2017 ein Zusammentreffen der Expertengruppe 1 verhindert und den für Freitag, 28. September 2018 angekündigten Abschlussbericht solange in unzähligen Entwurfsfassungen manipuliert haben, bis die Autokonzerne damit leben konnten. Und dies alles, ohne dass die Experten sich über neun Monate hinweg auch nur einmal gemeinsam treffen und austauschen konnten.

Schließlich stellen wir aktuelle rechtliche Bewertungen durch deutsche Verwaltungsgerichte zur Notwendigkeit und Durchsetzbarkeit von Dieselfahrverboten vor, um den Grenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten. Nach den von der DUH gerichtlich erwirkten Entscheidungen zu Fahrverboten in Stuttgart, Frankfurt, München, Düsseldorf und Aachen finden derzeit bis Jahresende Gerichtsentscheidungen zu Fahrverboten in zehn weiteren Städten statt.

Bei der Pressekonferenz werden wir aufzeigen, wie eine von der Industrie unabhängige Bundesregierung die Automobilindustrie zwingen könnte, alle Euro 5 und 6 Dieselfahrzeuge im Rahmen eines amtlich angeordneten Rückrufs so nachzurüsten, dass diese Fahrzeuge auf der Straße so sauber sind wie im Prüflabor und damit den Haltern Wertverlust und Fahrverbote erspart bleiben.

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung an presse@duh.de.

Datum: Donnerstag, 27. September 2018 um 11 Uhr

Ort: Deutsche Umwelthilfe, Hackescher Markt 4, 3. OG, 10178 Berlin

Teilnehmer: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer

Pressekontakt: Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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