Rainer/Donth: Innovative Personenbeförderung für Stadt und Land

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Berlin (ots) – Personenbeförderungsrecht erhält ein Digital-Update

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute seine Beratungen zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) abgeschlossen und den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beschlossen. Am kommenden Freitag soll der Gesetzentwurf im Plenum des Bundestages verabschiedet werden. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer, und der zuständige Berichterstatter Michael Donth:

Alois Rainer: “Die Erwartungen an die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes waren hoch, vielseitig und zum Teil konträr. Es ging darum, einen ausgewogenen Interessenausgleich zu finden, der Innovationen ermöglicht und zugleich Bewährtes erhält. Das ist uns gelungen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts sorgen wir dafür, dass neue, digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle entstehen können. Dabei erhalten Kommunen geeignete Steuerungsmöglichkeiten, um Wettbewerbsnachteile für bisherige Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV zu verhindern. Profitieren werden die Menschen vor Ort. Sie können in Zukunft pass- und bedarfsgenauere Angebote erwarten – auch auf dem Land.”

Michael Donth: “Heute beginnt das digitale Zeitalter im Personenbeförderungsgesetz. Mit einer Digitalisierungsoffensive für die Lieferung von Echtzeit- und Mobilitätsdaten, aber auch den neuen digitalbasierten Verkehrsformen, bringen wir das Gesetz, das bis vor kurzem noch vom ‘Droschkenverkehr’ gesprochen hat, in das 21. Jahrhundert. Wir freuen uns besonders, dass wir mit dem Linienbedarfsverkehr das in der Stadt erfolgreich erprobte ‘Pooling’ auch für den ländlichen Raum ermöglichen. Das ist eine große Chance für dichtere Verkehrsangebote, die den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV auch auf dem Land in greifbare Nähe rücken lassen. Nun müssen die Genehmigungsbehörden vor Ort die neuen Möglichkeiten auch nutzen und umsetzen.”

Zum Hintergrund:

Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes war ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Außerdem beruht der vorliegende Gesetzentwurf auf den Ergebnissen einer von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Frühjahr 2019 eingerichteten Findungskommission. Diese hatte das Ziel, zwischen Vertretern aus dem Bundestag und den Ländern sowie über Partei- und Koalitionsgrenzen hinweg einen Konsens zu finden. Am 19. Juni 2020 wurde mit großer Mehrheit ein finales Eckpunktepapier beschlossen.

Die CDU/CSU-Fraktion ist die größte Fraktion im Deutschen Bundestag. Sie repräsentiert im Parlament die Volksparteien der Mitte und fühlt sich Freiheit, Zusammenhalt und Eigenverantwortung verpflichtet. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzt sich die Unionsfraktion für einen starken freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, die soziale und ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung in die westliche Wertegemeinschaft sowie für die Einigung Europas ein. Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag ist Ralph Brinkhaus.

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Quelle:Rainer/Donth: Innovative Personenbeförderung für Stadt und Land


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