Rogert & Ulbrich erstreitet weiteren Erfolg vor dem Bundesgerichtshof – Audi AG haftet für EA189-Motoren der Volkswagen AG

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Erkrath (ots) –

Der BGH hat nun in 4 Verfahren bestätigt, dass sich die Audi AG ebenfalls für die Verwendung von EA189-Motoren, die ihr vom Mutterkonzern, der Volkswagen AG, zum Einbau zur Verfügung gestellt worden sind, zu verantworten hat.

In einem von der auf den Abgasskandal spezialisierten Kanzlei Rogert & Ulbrich (https://ru.law/), die seit Beginn des Abgasskandals für die Rechte der betroffenen Fahrzeugkäufer eintritt, kann sich der Kläger nun über die Rückzahlung des Kaufpreises von EUR 29.970,- freuen (BGH vom 25.11.2021, Az. VII ZR 257/20).

Zuvor hatten bereits das Landgericht Ingolstadt und auch das Oberlandesgericht München bestätigt, dass – entgegen dem beharrlichen Vorbringen aus dem Hause Audi – sehr wohl ein Verantwortlicher in Ingolstadt von der Manipulation an den Motoren EA189 gewusst habe.

Unzweifelhaft habe ein verfassungsmäßig berufener Vertreter des Audi-Konzerns sowohl die objektiven und als auch die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung verwirklicht, indem die Audi AG Fahrzeuge mit dem von der Volkswagen AG gelieferten Motor EA 189 in den Verkehr brachte, obwohl nach Feststellungen wenigstens eine verantwortlich für sie handelnde Person wusste, dass der Motor mit einer Prüfstandserkennungssoftware ausgestattet war und mit Hilfe dieser das Kraftfahrt-Bundesamt im sog. Typgenehmigungsverfahren getäuscht werden sollte, so der BGH.

Folgenreiche Entscheidung

Eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen, meint Rechtsanwalt Dr. Marco Rogert. Denn in früheren Fällen hatte der BGH noch Klagen gegen Audi in derselben Konstellation abgewiesen, da den Richtern in diesen Fällen die konkreten Anhaltspunkte dazu fehlten, dass man bei Audi über die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung Bescheid wusste. Der Kanzlei Rogert & Ulbrich gelang es nun, diese Anhaltspunkte darzulegen, sodass der erkennende Senat des Bundesgerichtshofs den Anspruch des Klägers auf Schadensersatz bejahte.

Über Rogert & Ulbrich

Seit 2007 kämpft die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich (https://ru.law/) bundesweit auf Seiten der Verbraucher gegen Großkonzerne.

Die Kompetenz der Verbraucherschutzkanzlei beim Management von Massenverfahren wird als marktprägend im JUVE Handbuch 2019/2020 aufgeführt, was durch die Auszeichnung als Top-Dienstleister 2021 von Proven Expert unterstrichen wird.

Die kanzleieigene Datenbank umfasst sämtliche Angaben manipulierter Fahrzeuge in Verknüpfung mit erstrittenen Urteilen und ermöglicht den Experten die Identifikation der optimalen Klagestrategie mit den bestmöglichen Erfolgsaussichten. Dank automatisierter Abläufe steht Rogert & Ulbrich als ISO 9001-zertifizierte Legal Tech-Kanzlei für erstklassige Beratung und professionelle Betreuung während des gesamten Verfahrens.

Den Verbraucherschützern gelingt es nicht nur, dass deutschlandweit erste Urteil zugunsten eines geschädigten VW-Fahrers zu erwirken, sondern darüber hinaus auch als bundesweit erste Kanzlei im Rahmen des Abgasskandals erfolgreich am höchsten deutschen Gericht – dem Bundesgerichtshof – gegen die Daimler AG zu klagen.

Ebenfalls gelingt den Gründungspartnern Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich in Kooperation mit weiteren Experten 2020 der erfolgreiche Abschluss der ersten deutschen Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG – ein bislang einzigartiger Erfolg der deutschen Rechtsgeschichte, bei dem ein Vergleich von über 830 Mio. Euro für ca. 260.000 betrogene VW-Kunden erzielt werden konnte.

Für FOCUS-Online beleuchtet Dr. Marco Rogert als Rechtsexperte seit 2019 nicht nur die Komplexität des Abgasskandals.

Pressekontakt:

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Nicole Wynbergen
Rechtsanwältin

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Niermannsweg 13 – 40699 Erkrath
Telefon: (0049) 211 819 770
E-Mail: wynbergen@ru.law

Quelle:Rogert & Ulbrich erstreitet weiteren Erfolg vor dem Bundesgerichtshof – Audi AG haftet für EA189-Motoren der Volkswagen AG


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