Schutz für wohnungslose Frauen verstärken / Internationaler Frauentag am 8. März

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Berlin (ots) –

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März mehr Schutz und Unterstützungsangebote für wohnungslose Frauen.

“Wohnungslose Frauen sind in anderer Weise als wohnungslose Männer von Gewalt betroffen. Auf diese unterschiedlichen Gefährdungslagen müssen Bund, Länder und Gemeinden wirkungsvoll reagieren”, erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Instituts. “Der Staat ist verpflichtet, das Recht aller Menschen auf Schutz vor Gewalt sicherzustellen. Dabei muss er geschlechtsspezifische Unterschiede berücksichtigen. Dazu verpflichtet das Grundgesetz, aber auch die Istanbul-Konvention des Europarats, die in Deutschland seit fünf Jahren gilt”, so Rudolf weiter. “Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen niedrigschwellige Beratung und Unterstützung für alle Frauen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder bereits betroffen sind, sicherstellen. Sie müssen Notunterkünfte für wohnungslose Frauen sicher und bedarfsgerecht ausgestalten. Alle diese Angebote müssen flächendeckend vorgehalten und langfristig finanziert sein.”

Wohnungslosigkeit von Frauen kann bedeuten: Sie leben in Notunterkünften, auf der Straße oder sind bei Freunden und Bekannten untergekommen. Letzteres, die so genannte verdeckte Wohnungslosigkeit, ist insbesondere bei Frauen häufig. Sie sind dann besonders abhängig von den Menschen, bei denen sie unterkommen. Diese nutzen die Abhängigkeit aber oftmals – auch sexuell – aus. Diese Situationen und Gewalterfahrungen sind für wohnungslose Frauen keine Ausnahmen, sondern Alltag. Überschneiden sich mehrere Diskriminierungsmerkmale – etwa bei wohnungslosen älteren Frauen, wohnungslosen Frauen mit Behinderung, wohnungslosen trans Frauen oder wohnungslosen Frauen mit Migrationsgeschichte – ist die Situation noch gravierender.

Alle wohnungslosen Menschen ohne Unterkunft sind laut Wohnungslosenbericht der Bundesregierung sehr stark von Gewalt betroffen. Frauen erleben noch häufiger als Männer verbale Gewalt, etwa Beleidigungen, Beschimpfungen oder Drohungen. Sie erleben auch wesentlich häufiger sexualisierte Gewalt: Mehr als die Hälfte der befragten Frauen, die auf der Straße leben, berichtet von Belästigungen, Übergriffen oder Vergewaltigung.

“Auf Bundesebene beginnt in diesen Wochen die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit”, so Rudolf weiter. “Er muss dringend eine Geschlechterperspektive enthalten. Zudem sind bei seiner Ausarbeitung wohnungslose Menschen, insbesondere auch Frauen, unbedingt zu beteiligen.”

WEITERE INFORMATIONEN

Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland: Erste Bewertung durch die Expert*innengruppe GREVIO (7. Oktober 2022)

https://ots.de/j590YH

Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte

https://ots.de/CCKGWR

Claudia Engelmann (2022): Notunterkünfte für Wohnungslose menschenrechtskonform gestalten

https://ots.de/fcyLg3

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 – 14 I Mobil: 0160 966 50083
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin

Quelle:Schutz für wohnungslose Frauen verstärken / Internationaler Frauentag am 8. März


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