Schwarzer Tag für den Verbraucherschutz: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Verabschiedung der Musterfeststellungsklage

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Berlin (ots) – Bundestag stimmt dem Gesetzesentwurf zur Musterfeststellungsklage zu – Gesetz stärkt die Rechte der Verbraucher nicht ausreichend, sondern spielt den Konzernen in die Karten – Vielzahl von Verbänden wird von der Klageberechtigung ausgeschlossen

Die heutige Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Musterfestellungsklage durch den Bundestag kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:

“Der Gesetzentwurf ist eine reine Mogelpackung. Anstatt die Rechte der Verbraucher tatsächlich zu stärken, wird mit dem Gesetz, das viele Hürden enthält, den Konzernen abermals ein großzügiges Geschenk gemacht.

Schlagkräftige und fachlich kompetente Umwelt- und Verbraucherschutzverbände wie die Deutsche Umwelthilfe werden bewusst von der Klageberechtigung ausgeschlossen.

Mit diesem Klageverhinderungsgesetz bringen die Regierungsparteien eindeutig zum Ausdruck auf welcher Seite sie stehen. Nämlich auf der der Konzerne und nicht der der Verbraucher.”

Die DUH kritisiert, dass die Vorbehalte der Oppositionsparteien und der Sachverständigen aus der letzten Woche ignoriert wurden, um im Schnellverfahren ein Gesetz durchzubringen, dass die Regierung schon 2013 auf den Weg hätte bringen können. Dieses Vorgehen ist aus Sicht der DUH unverantwortlich und zeigt abermals, welch geringen Stellenwert der Verbraucherschutz in Deutschland hat.

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH 0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de

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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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