Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-Sparer / LBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen

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Potsdam (ots) –

Wohn-Riester-Verträge werden vom Staat auf zwei verschiedene Arten gefördert. Mit den geleisteten Einzahlungen sollten die maximalen Zulagen ausgeschöpft werden. Zusätzlich ist oft auch eine Steuerersparnis möglich. Die eigenen vier Wände werden mit 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro Zuschuss für jedes Kind gefördert. Das Eigenheim als Teil der privaten Altersvorsorge steht nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste vieler Menschen.

Neben den Zulagen können viele Sparer außerdem mit einer jährlichen Steuererstattung rechnen. Die förderfähigen Ausgaben für die Altersvorsorge von bis zu 2.100 Euro (inklusive Zulagen) werden in der Anlage AV der Einkommenssteuerklärung als Sonderausgaben berücksichtigt. Die tatsächliche Erstattung ist durch die Verrechnung der Zulagen allerdings immer niedriger. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als der Zulagenanspruch ist. Ist die Steuervergünstigung höher, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil.

Eine Familie mit einem ab 2008 geborenen Kind und einem gemeinsamen Bruttoeinkommen von 75.000 Euro erhält insgesamt die maximalen Zulagen von 650 Euro und eine gemeinsame Steuerentlastung von annäherungsweise 391 Euro. Als Vorsorgebeitrag müssen hierzu insgesamt 2.350 Euro an Mindesteigenleistung aufgebracht werden. Damit übernimmt der Staat 1.042 Euro an der Altersversorgung.

Für einen Single mit einem Bruttoeinkommen von 45.000 Euro ergibt sich neben der Grundzulage zusätzlich eine Steuerentlastung von rund 519 Euro. Als Eigenleistung müssen lediglich 1.625 Euro angespart werden. Für den maximalen Sonderausgabenabzug in Höhe von 633 Euro müssten 1.925 Euro geleistet werden. Das wäre Ergebnis der Günstigerprüfung.

Die Steuervorteile sind je nach Familienstand und Einkommen sehr unterschiedlich. “Familien profitieren bei der Riester-Förderung vor allem von den Zulagen, Alleinstehende haben oft einen höheren Steuervorteil”, so Michael Wegner, Vorsitzender des Vorstandes der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.

Pressekontakt:

Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
Mail: ariane.greiner@lbs-ost.de

Quelle:Stattliche Steuererstattung für ledige Riester-Sparer / LBS-Tipp: Wohn-Riester-Beiträge steuerlich geltend machen


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