Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urteil zu Metzelder

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Düsseldorf (ots) – Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urteil zu Metzelder

Die Frage, die nicht nur auf den Gängen des Düsseldorfer Amtsgerichts diskutiert wird, lautet: Ist die Strafe für Christoph Metzelder, zehn Monate auf Bewährung, angemessen?

Metzelder wurde für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien verurteilt. Ohne die Tat zu verharmlosen: Der Kanon der Grausamkeiten bietet leider noch weit Schlimmeres, auch, wenn es um Kinder und Sexualvorstellungen geht. Mögen diese krank oder einfach nur pervers sein.

Das bedeutet, es braucht beim Strafmaß Luft nach oben. Und wer auf die Höhe der Strafe schaut, der muss auch einen Blick auf die Begleitumstände werfen. Der prominente Täter wird es deutlich schwerer haben, ins normale Leben zurückzufinden, als es ein weniger bekannter Verurteilter hätte. Das alles aber macht die Abscheulichkeiten natürlich nicht besser – und vor allem nicht ungeschehen.

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Stuttgarter Nachrichten
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Frank Schwaibold
Telefon: 0711 / 7205 – 7110
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Quelle:Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urteil zu Metzelder


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