Terminhinweis: Fortsetzung des Verfahrens für saubere Luft in Wiesbaden: Verwaltungsgericht verhandelt am 13. Februar Klage der Deutschen Umwelthilfe und des ökologischen Verkehrsclub VCD

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Berlin (ots) – Deutsche Umwelthilfe und ökologischer Verkehrsclub VCD klagen auf Änderung des Luftreinhalteplans zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwerts in Wiesbaden – Erster Verhandlungstermin fand am 19. Dezember 2018 statt – Land Hessen hat weitere Maßnahmen in Aussicht gestellt, mit denen die Luftqualität verbessert werden kann

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden setzt am 13. Februar die Verhandlung über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des ökologischen Verkehrsclub VCD für saubere Luft in der Landeshauptstadt Hessens fort. Ziel ist die Einhaltung des EU-weit verbindlichen Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) in Wiesbaden, der seit 2010 gilt. Das Land Hessen hat kurz vor dem Termin am 13. Februar weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Wiesbaden in Aussicht gestellt. Dazu zählen die Elektrifizierung der Busse, sowie Hardware-Nachrüstungen in der kommunalen Fahrzeugflotte, die Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt sowie die Ausweitung der Park&Ride-Flächen am Stadtrand. Hinzu kommt ein ausgedehntes Radwegenetz für den gesamten Stadtbereich. In der Verhandlung werden diese Maßnahmen bewertet. Die Verhandlung ist öffentlich.

An beiden offiziellen verkehrsnahen Messstationen in Wiesbaden wurde 2018 der geltende NO2-Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ überschritten. An der Schiersteiner Straße lag der Jahresmittelwert bei 47 µg/m³. Die Messstation an der Ringkirche ermittelte für 2018 einen NO2-Wert von 48 µg NO2/m³. An weiteren Orten im gesamten Stadtgebiet ermittelte die DUH mit ihrer Citizen Science-Messaktion “Decke auf, wo Atmen krank macht” 2018 ebenfalls NO2-Werte deutlich oberhalb der erlaubten 40 µg/m³.

Damit die Bürgerinnen und Bürger von Wiesbaden so schnell wie möglich zu ihrem Recht auf “Saubere Luft” kommen, klagen die DUH und der VCD seit 2015 auf Änderung des Luftreinhalteplans. Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Pkw als kurzfristig wirksame Maßnahme sind laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 rechtmäßig.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und der Geschäftsführer des VCD Hessen, Heiko Nickel, stehen vor der mündlichen Verhandlung ab 9 Uhr vor Ort für Interviews zur Verfügung, ebenso nach Ende der Verhandlung gemeinsam mit Rechtsanwalt Remo Klinger.

Wir bitten um Anmeldung an presse@duh.de.

Datum: Mittwoch, 13. Februar 2019, 10 Uhr (Beginn der Verhandlung) Ort: Verwaltungsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden Raum 1.026

Teilnehmende:

– Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH, 0171 3649170 – Heiko Nickel, Geschäftsführer und Pressesprecher VCD Hessen, 0151 20153300 – Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger, 0171 2435458

Kontakt vor Ort: Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin von Jürgen Resch, 0151 17281752

DUH-Pressestelle: Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

VCD-Pressestelle: Almut Gaude, Pressesprecherin 030-280351-12, presse@vcd.org

www.vcd.org, www.twitter.com/VCDeV, www.facebook.com/vcdbundesverband

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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