Umfrage der Deutschen Umwelthilfe zeigt: Bundesländer stellen bei Grünpflege nicht konsequent auf Akkugeräte um und gefährden so Menschen und Klima

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Berlin (ots) –

– Umstieg von Benzin- auf Akkugeräte bei der öffentlichen Landschafts- und Grünpflege entlastet Klima, schützt Mitarbeitende und reduziert Lärm
– DUH-Umfrage unter den Bundesländern offenbart: Derzeit gibt es kaum Vorschriften oder Förderprogramme für umweltfreundliche Akkugeräte
– DUH fordert: In allen Bundesländern müssen verbindliche Beschaffungsregeln für umweltfreundliche Akkugeräte in der öffentlichen Grünpflege festgelegt werden

Eine neue Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zeigt: Keines der 16 Bundesländer ergreift momentan ausreichend Maßnahmen, um bei der öffentlichen Landschafts- und Grünpflege schnell auf umweltfreundliche Akkugeräte umzustellen. Nur wenige zeigen überhaupt Engagement in diesem Bereich. Der Einsatz benzinbetriebener Geräte hat fatale Auswirkungen auf das Klima, die menschliche Gesundheit und die Umwelt – zum Beispiel durch entstehende Abgase, Lärm und den Verbrauch fossiler Kraftstoffe. Leistungsstarke Akkugeräte können diese Belastungen erheblich reduzieren und die Gesundheit des Personals schützen. Um Bestände benzinbetriebener Gartengeräte gegen umweltfreundliche Akkuprodukte auszutauschen, fordert die DUH von allen Bundesländern verbindliche Beschaffungsregeln für einen Umstieg auf umweltfreundliche Akkugeräte. Dazu gehört auch die Vorgabe von Kriterien für Akkugeräte, wie etwa Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Energieeffizienz, Materialauswahl, Schadstoffgehalt oder Gerätesupport. Bis verbindliche Beschaffungsregeln erarbeitet und in Kraft gesetzt worden sind, können kurzfristig finanzielle Förderprogramme der Länder einen sofortigen Geräteumstieg in Gang bringen.

Nur in wenigen Bundesländern werden bereits Teile der benötigten Maßnahmen umgesetzt. Baden-Württemberg und Hamburg empfehlen zwar Akkugeräte bei der Beschaffung, legen allerdings keine konkreten Kriterien zur Umweltfreundlichkeit der zu beschaffenden Produkte fest. Einzig in Berlin und Bremen gibt es Förderprogramme, die den Umstieg auf Akkugeräte finanziell attraktiv machen. Die Antworten der anderen Bundesländer belegen, dass die Vorteile klima-freundlicher Akkugeräte offenkundig nicht erkannt werden. Rheinland-Pfalz und Thüringen machten sich nicht einmal die Mühe, auf die Fragen der DUH zu antworten.

“Immer noch kommen bei der öffentlichen Grünpflege in Deutschland überwiegend Benzingeräte zum Einsatz. Das ist völlig unverständlich, weil es auch für professionelle Anwendungen längst Akkugeräte gibt, die kaum Lärm verursachen, klimafreundlich sind und zudem keine giftigen Abgase ausstoßen. Die Ergebnisse unserer Umfrage sind erschütternd, weil viele Bundesländer trotz der Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt offenbar gar keine Notwendigkeit für einen raschen Umstieg sehen. Wir fordern alle Bundesländer mit Nachdruck dazu auf, den Umstieg auf umwelt-freundliche Akkugeräte durch Beschaffungsvorschriften und einzuhaltende Kriterien verbindlich zu machen”, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes ist insbesondere das Engagement des Bundeslandes Berlin beispielgebend. In der Bundeshauptstadt wird derzeit der Umstieg auf umweltfreundliche Akkugeräte bei der Landschafts- und Grünpflege durch ein Förderprogramm finanziell unterstützt. Dabei ist nicht nur der Akku-Antrieb ausschlaggebend für eine Förderung: Die beschafften Akkugeräte müssen zudem anspruchsvolle Umweltkriterien einhalten, wie zum Beispiel eine lange Haltbarkeit, Reparierbarkeit und niedrige Schadstoffgehalte. Das Programm der Berliner Senatsverwaltung wird von der DUH wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse werden im Anschluss in verbindliche Beschaffungskriterien einfließen, die ab 2023 verpflichtend gelten werden. Dieser wegweisenden Entscheidung müssen die anderen Bundesländer dringend folgen.

“Im Sinne des Klima- und Ressourcenschutzes ist es grundsätzlich notwendig, dass die Vorgaben für die öffentliche Beschaffung motorisierter Gartengeräte deutschlandweit verschärft werden. Für alle Anwendungen, die mit leistungsfähigen Akkugeräten zu bewältigen sind, sollten keine umweltschädlichen Benzingeräte mehr angeschafft werden. Aber auch beim Kauf der Akkugeräte sollten Umweltkriterien eingehalten werden – sonst laufen wir Gefahr, Probleme für Mensch und Natur bloß zu verlagern. Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit sowie Schadstoffgehalte müssen bei der Beschaffung verbindlich berücksichtigt werden”, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Link:

– Ergebnisse der DUH-Umfrage unter den Bundesländern zur Beschaffung und dem Einsatz motorisierter Gartengeräte: https://l.duh.de/p220929
– DUH-Kriterienkatalog “Umweltverträglichkeit von Akku-Gartengeräten” sowie weiterführende Informationen zum Thema: https://www.duh.de/projekte/handgefuehrte-maschinen/

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe

Quelle:Umfrage der Deutschen Umwelthilfe zeigt: Bundesländer stellen bei Grünpflege nicht konsequent auf Akkugeräte um und gefährden so Menschen und Klima


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