Utopisch kurze Fristen zur Stellungnahme: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Bundesregierung für faktischen Ausschluss von der Beteiligung an Gesetzesvorhaben

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Berlin (ots) – Ausschluss mit System: Extrem knapp gesetzte Fristen von wenigen Stunden für Verbändestellungnahmen zu umfangreichen Gesetzesentwürfen machen qualifizierte Stellungnahmen unmöglich – Deutsche Umwelthilfe kritisiert das zunehmend undemokratische Vorgehen auf das Schärfste und verweigert daher die innerhalb weniger Arbeitsstunden abzuliefernde Stellungnahme zum Planungsbeschleunigungsgesetz – Besonders das Verkehrsministerium untergräbt das Instrument der Verbändeanhörung mit 24-Stunden-Fristen gezielt

Die DUH kritisiert die mittlerweile zum Standard gewordene faktische Nicht-Beteiligung von Verbänden an Gesetzesvorhaben durch utopische Fristsetzungen auf das Schärfste. Aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes zeigt das Vorgehen wie sehr sich die amtierende Bundesregierung von demokratischen Prozessen entfernt hat und nicht willens ist, die Meinung der Zivilgesellschaft hinreichend zu berücksichtigen.

Knappe Bearbeitungsfristen im Rahmen der rechtlich vorgeschriebenen Verbändeanhörung sind zwar seit einiger Zeit an der Tagesordnung. Aktuell jedoch ist vor allem das Bundesverkehrsministerium dabei, die in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgeschriebene “rechtzeitige” Einbindung unter anderem von Verbänden massiv zu unterlaufen, so die Kritik der DUH. Stattdessen werden vielseitige Gesetzesentwürfe, begleitet von umfassenden juristischen Gutachten zur Kommentierung innerhalb von 24 Stunden versandt. So auch aktuell bei der Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Die Verbände erhielten am Freitagmittag, den 1.11., die Aufforderung, ihre Stellungnahme bis zum nächsten Werktag, 4.11.2019, zu Dienstschluss einzureichen.

“Das Vorgehen der Bundesministerien, zuletzt wiederholt durch das Bundesverkehrsministerium, macht deutlich, dass diese Regierung kein Interesse an einer konstruktiven Beteiligung der Zivilgesellschaft hat. Vielmehr sollen Umwelt- und Naturschutzverbände Schritt für Schritt in ihren Klagemöglichkeiten weiter eingeschränkt werden. Angesichts des totalen Versagens bei der Klima- und Verkehrspolitik in den letzten Jahren leuchtet es ein, dass die Regierung mit diesem Taschenspielertrick Kritik von außen weitgehend abblocken will. Das wird jedoch weder den immer lauter werdenden Forderungen nach wirksamem Klimaschutz gerecht, noch hilft es bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen”, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

“Während Umweltverbände mit Scheinanhörungen beschäftigt werden, findet zeitgleich der nächste Autogipfel im Kanzleramt unter Ausschluss der Zivilgesellschaft statt. Die Fernsteuerung dieser Bundesregierung aus den Autokonzernen wird immer unverhohlener zelebriert”, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Hintergrund:

Am Freitagmittag, 1.11.2019 wurde mit Frist zur Rückmeldung bis zum Dienstschluss am darauffolgenden Montag, 4.11.2019, der Entwurf des Planungsbeschleunigungsgesetzes versandt, zusammen mit einem dazugehörigen 64-seitigen Rechtsgutachten zur “Wiedereinführung der Präklusion”.

Pressekontakt: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer 0171 3649170, resch@duh.de

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer 0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Pressestelle: Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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