Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) fordert mehr Fakten über Ansteckungswege bei Mitarbeiterinfektionen mit dem Coronavirus

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Berlin/Düsseldorf (ots) – Bei der jetzt anlaufenden Rückkehr in den Normalbetrieb dürfen wir nicht übersehen, dass es für Mitarbeiter im Gesundheitsdienst weiter ein signifikantes Ansteckungsrisiko gibt. Ärzte und Pflegekräfte sowie Mitarbeiter des Rettungsdienstes infizieren sich nach den Zahlen des Robert Koch Instituts (RKI) weiter überdurchschnittlich oft mit SARS-CoV-2. Aktuell sind es täglich immer noch ca. 100 Mitarbeiter bundesweit. Das entspricht ca. 15 Prozent aller Neuinfektionen. Wir wissen aber zu wenig über die Umstände dieses Infektionsgeschehens. Um das Risiko und gezielte Schutzmaßnahmen besser beurteilen zu können, ist das aber zwingend erforderlich. Bereits bei der Erfassung entsteht eine erhebliche Dunkelziffer, da immer noch bei ca. 30 Prozent der Meldebögen die entsprechende Angabe fehlt. Eine Zuordnung zu einzelnen Berufsgruppen ist überhaupt nicht möglich. Das RKI hat zusätzliche Informationen über das Infektionsgeschehen durch Rückfragen bei den Gesundheitsämtern angekündigt, aber bisher liegen diese nicht vor. Für einen wirksamen Infektionsschutz ist eine regelmäßige Testung der Mitarbeiter überfällig und muss den Kliniken zwingend erstattet werden. Auch die Maskenfrage stellt sich weiter. Die zunehmende Diskussion über die Bedeutung von Aerosolen in der Infektionskette macht die Anwendung von FFP2 Masken im Gesundheitsbereich eventuell viel häufiger notwendig, als es die RKI Richtlinien bisher vorsehen, da der Mund-/Nasenschutz (MNS) vor Aerosolen keinen ausreichenden Schutz bietet. Eine ständige Bereitstellung von Schutzmaterialien, insbesondere von Masken – wenn nötig auch zum Wechsel während einer Schicht – ist unabdingbar. Die logistischen Probleme in der zentralen Beschaffung müssen deshalb schnell gelöst werden. Um mehr Details über die Ansteckungswege zu erhalten muss der Meldebogen zum Coronarvirus bei Infektionen von Mitarbeitern im Gesundheitsdienst in Zukunft deutlich differenzierter werden und natürlich vollständig ausgefüllt sein. Nur eine zentrale Auswertung durch das RKI kann zu den notwendigen Erkenntnissen führen. Wenn es dazu Änderungen in § 11 des Infektionsschutzgesetzes bedarf sind diese zeitnah zu veranlassen.

Priv. Doz. Dr. Michael A. Weber,

Präsident des Verbands der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK)

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Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V.
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