“Verlängerung des Schutzschirms sichert Versorgung der Pflegebedürftigen”/bpa begrüßt Verabschiedung des GPVG im Bundestag – Kritik an Qualifikationshürden für Assistenzkräfte

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Berlin (ots) – “Das Gesetz soll die Versorgung in den Pflegeeinrichtungen durch mehr Personal verbessern und mit der Verlängerung des Schutzschirms den Heimen und ambulanten Diensten die notwendige Sicherheit geben, damit sie sich frei von coronabedingten Existenzsorgen auf die Versorgung der Pflegebedürftigen konzentrieren können.” Das sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), zum heute vom Bundestag beschlossenen Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG).

Dass die bis zum 31. Dezember 2020 befristete Regelung zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen bis zum 31. März 2021 verlängert wird, bezeichnete der bpa-Präsident als “vorgezogene Weihnachtsanerkennung für systemrelevante Einrichtungen”. Meurer: “Für die Pflegeeinrichtungen bedeutet die Zusicherung, dass sie ihre pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen zu großen Teilen erstattet bekommen, eine Existenzsicherung. Es kommt auch den pflegebedürftigen Menschen zugute, wenn den Trägern die Existenzangst genommen wird.”

Meurer: “Es wird schwierig, die künftig finanzierten 20.000 zusätzlichen Assistenzkräfte zur dauerhaften Entlastung der Fachkräfte in den Pflegeheimen tatsächlich zu besetzen. Die hohen Anforderungen an die Qualifikation dieser neuen Stellen können dazu führen, dass wir eine reine Luftbuchung sehen werden. Einen ähnlichen Effekt gab es bereits bei der Besetzung der 13.000 Fachkraftstellen. Der heutige Arbeitsmarkt und die stark steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen zeigen sehr deutlich, dass allein die Finanzierung weiterer Stellen nicht zu einer Entlastung vor Ort führt.”

Kritisch bewertete der bpa-Präsident zudem die fehlende Unterstützung der Pflegedienste bei der Personalgewinnung und die sich somit zuspitzende akut gefährdete Sicherstellung der Versorgung in der Häuslichkeit.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de (http://www.youngpropflege.de/) oder auch www.facebook.com/Youngpropflege (http://www.facebook.com/Youngpropflege)). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.

Pressekontakt:

Uwe Dolderer, Leiter bpa-Verbandskommunikation, Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de

Quelle:“Verlängerung des Schutzschirms sichert Versorgung der Pflegebedürftigen”/bpa begrüßt Verabschiedung des GPVG im Bundestag – Kritik an Qualifikationshürden für Assistenzkräfte


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