Berlin (ots) – Landesregierung NRW ignoriert Urteil für “Saubere Luft” in Düsseldorf seit 2016
– Hinhaltetaktik von Ministerpräsident Laschet soll mit Zwangsvollstreckung beendet werden
– Zwangsgeld bis zu 10.000 Euro möglich
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt am 21. August 2018 öffentlich über den Antrag auf Zwangsvollstreckung gegen das Land Nordrhein-Westfalen, den die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Juni gestellt hat. Ziel ist die Umsetzung des von der DUH erstrittenen Urteils für “Saubere Luft” des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2016, das durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 rechtskräftig ist
Mit durchsichtigen Hinhaltetaktiken missachtet die nordrhein-westfälische Regierung unter Ministerpräsident Armin Laschet das Urteil. Den für Juli 2018 angekündigten neuen Luftreinhalteplan gibt es noch immer nicht. Dieses Zeitspiel geht auf Kosten der Gesundheit der Düsseldorfer, denen noch immer die “Saubere Luft” verweigert wird, während sich die Landesregierung angeführt von Armin Laschet mit den schmutzigsten Dienstwagen ganz Deutschlands durch die Gegend kutschieren lässt.
Der Antrag der DUH sieht vor, bis zum 30. September 2018 die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Düsseldorf unter Beteiligung der Öffentlichkeit einzuleiten. Fahrverbote für Diesel-Pkw unterhalb der Emissionsklasse Euro 5 sollen ab 1. Januar 2019 kommen. Ab dem 1. September 2019 ist das Fahrverbot dann auf alle Euro 5-Diesel-Pkw auszudehnen. Bis Jahresende 2018 soll zudem eine verbindliche Regelung der zeitlichen und sachlichen Ausnahmen feststehen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht vor und nach der Verhandlung für Interviews zu Verfügung.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um Rückmeldung an presse@duh.de
Datum: Dienstag, 21. August 2018 um 10:00 Uhr
Ort: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, Sitzungssaal II, Raum 243
Vor Ort:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, 0171 3649170 Ann-Katrin Bohmüller, persönliche Referentin Jürgen Resch, Bohmueller@duh.de, 0151 17281752
Mehr Informationen:
Zur Pressemitteilung vom 21. Juni 2018: Diesel-Fahrverbote ab 2019 in Düsseldorf: Deutsche Umwelthilfe leitet Zwangsvollstreckungsverfahren für “Saubere Luft” ein: http://l.duh.de/p180621
Pressekontakt: Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de
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