Volksbegehren gegen “XXL-Landtag” könnte ein Renner werden

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Straubing (ots) –

Es gibt wenig Argumente gegen die Forderung, die Größe des bayerischen Landtags wieder auf einen Stand einzudampfen, der in der Landesverfassung festgelegt ist. Danach sollen es 180 Abgeordnete sein. Dass es auch 205, 225 oder sogar noch mehr sein können, ist der Verfassung nicht zu entnehmen. Im Grunde herrscht seit der Landtagswahl 2018 im Freistaat ein verfassungswidriger Zustand. Das stört aber die im Landtag vertretenen Parteien mit Ausnahme der FDP in keiner Weise. Je mehr Pfründe in Form von Abgeordnetenmandaten zu vergeben sind, umso besser. Die Neueinteilung der Stimmkreise ist zudem eine schwierige und undankbare Aufgabe. Die Vizepräsidentin des bayerischen Bundes für Steuerzahler erklärt sich die Unwilligkeit der Mehrheit der Parlamentarier so, dass niemand den Ast absägen wolle, auf dem er sitzt. Das kann aber nicht der Maßstab für den Zuschnitt demokratischer Institutionen sein. Klar ist: Ein Parlament ist nicht umso besser, je größer es ist. Eher ist das Gegenteil der Fall.

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Straubinger Tagblatt
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