Vorbereitung auf TÜV-Termin: Wagen gründlich selbst inspizieren / TÜV Rheinland bietet detaillierte Checkliste auf Website www.tuv.com/hu an / Fehlerhafte Beleuchtung ist der häufigste Mangel

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Köln (ots) – Die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) und -Abgasuntersuchung (AU) ist bei Neuwagen in privater Nutzung nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre fällig. Vor dem Termin empfiehlt es sich, ein wenig Zeit zu investieren und das Fahrzeug gründlich zu inspizieren. “Viele Mängel am Wagen erkennen auch Laien und können sie selbst beheben oder von einer Werkstatt beseitigen lassen”, sagt Dieter Lauffs, Kfz-Fachmann bei TÜV Rheinland. So lässt sich beispielsweise die Funktion von Scheinwerfern, Blinkern und Rückleuchten leicht selbst kontrollieren. Dennoch gehört die fehlerhafte Beleuchtung am Fahrzeug zu den häufigsten Mängeln bei einer HU. Wer gut auf die Prüfung vorbereiten möchte, findet auf der Website von TÜV Rheinland eine detaillierte Checkliste (https://www.tuv.com/hu). Ebenfalls ratsam: Das Fahrzeug vor dem Termin waschen und säubern. Das hinterlässt einen besseren Gesamteindruck und erleichtert die Arbeit der Prüfer.

Bequem und schnell Termin vereinbaren

Den genauen Zeitpunkt der HU können Autobesitzer dem Fahrzeugschein entnehmen oder auf der farbigen Plakette auf dem hinteren Kennzeichen nachlesen: Die Zahl in der Mitte der Plakette zeigt das Jahr – beispielsweise 2021 – der nächsten HU an, die oberste Ziffer im äußeren Kreis den Monat wie “8” für August. An den Prüfstellen von TÜV Rheinland kostet die rund 160 Punkte umfassende Untersuchung 112,10 Euro. Termine können bequem und schnell online oder über die kostenfreie Service-Hotline 0800 8838 8838 vereinbart werden.

Plakette trotz geringer Mängel

Stellen die Sachverständigen am Fahrzeug keine Mängel fest, gibt es eine neue Prüfplakette. Bei geringen Mängeln wie einer defekten Begrenzungsleuchte oder einem leicht verkratzten Spiegelglas kann die Plakette trotzdem vergeben werden. Jedoch muss der Halter des Fahrzeugs den im Bericht vermerkten Defekt unverzüglich beheben lassen. Dies erspart dem Fahrzeughalter die Wiedervorführung seines Fahrzeugs, erhöht die Verkehrssicherheit und vermeidet bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld. Wird die Plakette wegen erheblicher Mängel verweigert, bleibt dem Fahrzeughalter ein Monat Zeit, um das Auto zur Nachuntersuchung vorzuführen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist diese Frist vorerst bis zum 30. November 2020 auf zwei Monate verlängert worden.

Alle Informationen rund um die Hauptuntersuchung unter www.tuv.com/hu (http://www.tuv.com/hu) bei TÜV Rheinland.

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290
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