Was Finanzdienstleister beim Gesetz zur Barrierefreiheit jetzt beachten müssen/ Herausforderung und Chancen des BFSG

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Münster (ots) –

Stellen Sie sich vor, Sie müssten eine dringende Überweisung per Onlinebanking tätigen. Doch aufgrund Ihrer Sehbeeinträchtigung wird das zu einer Herausforderung. Die Schrift auf der Website ist zu klein, die Kontraste sind zu schwach, und die Navigation ist ohne Maus kaum möglich. Die auftauchenden Fehlermeldungen erscheinen in roter Schrift, die Sie jedoch kaum erkennen können. Eine an sich alltägliche Aufgabe wird ohne fremde Hilfe fast unmöglich zu bewältigen.

Barrierefreiheit wird Pflicht ab Mitte 2025

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Gesetz zur Barrierefreiheit von Bankdienstleistungen in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Finanzdienstleister, alle digitalen Berührungspunkte wie Websites, Onlinebankingportale, Apps, Geldautomaten und telefonische Sprachsysteme genauso barrierefrei zu gestalten wie etwa ihre hauseigene Bankfiliale. Das Ziel ist, Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen gleichberechtigten Zugang zu Finanzdienstleistungen zu ermöglichen.

Gut so: Bedeutung von Barrierefreiheit im demografischen Wandel steigt

Je nach Schwere der Beeinträchtigung werden in Deutschland zwischen knapp 10 % und einem Drittel der Menschen über 16 Jahre zu der Gruppe gezählt, deren physische, Seh-, Hör- und neurokognitive Einschränkungen sie an einer “normalen” Teilhabe am täglichen Leben hindern, wenn keine Rücksicht auf ihre besonderen Bedürfnisse genommen wird. Betroffen sind auch immer mehr Ältere, denn 94 % aller Behinderungen werden im Laufe des Lebens erworben. Mit den Bedürfnissen und Herausforderungen dieser (wachsenden) Bevölkerungsgruppe muss sich die Branche nun – endlich – auseinandersetzen.

Neue Regelungen bringen neue Anforderungen für Finanzdienstleister

Die EU hat die neuen Anforderungen zur Barrierefreiheit im European Accessibility Act (EAA) definiert. In Deutschland treten sie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zum 28. Juni 2025 in Kraft. Im Gesetz werden Produkt- und Servicemerkmale festgelegt, die für Menschen mit Behinderung zugänglich sein müssen. Sie unterliegen Kriterien wie Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Praktische Vorgaben für deren Umsetzung bieten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortium.

Finanzdienstleister müssen sich im Zuge der Umsetzung einer Reihe von Herausforderungen stellen

Allein der Blick auf diese Standards – festgeschrieben in 4 Prinzipien, 13 Richtlinien, 86 Erfolgskriterien und unzähligen Techniken – macht deutlich: Da kommt einiges auf die Branche zu. Die Herausforderungen lassen sich unseren Erfahrungen nach in 4 Hauptbereiche unterteilen:

1. Anforderungen verstehen: Finanzdienstleister müssen zunächst die gesetzlichen Anforderungen und Standards verstehen. Welche Touchpoints sind betroffen? Welche Optionen zur Umsetzung gibt es und welche Ressourcen müssen bereitgestellt werden?
2. Touchpoints analysieren: Eine gründliche Analyse der bestehenden Touchpoints ist erforderlich. Wie und nach welchen Kriterien werden die Touchpoints getestet? Welche Handlungsfelder sind besonders wichtig und zu priorisieren? Wie bereite ich die Ergebnisse handlungsorientiert für die internen Einheiten und externen Dienstleister auf?
3. Änderungen umsetzen: Für die Umsetzung der erforderlichen Änderungen ist spezifisches Know-how notwendig. Was brauchen die Mitarbeitenden, um die Anforderungen zu bearbeiten? Wie sieht barrierefreies Design und entsprechender Code aus? Welche Dinge müssen bei einem barrierefreien Design beachtet werden?
4. Kontrollieren und Nachhalten: Nach der Umsetzung müssen die Maßnahmen kontinuierlich überprüft und angepasst werden. Wird alles rechtzeitig fertig und läuft alles nach Plan? Ist eine Zertifizierung nach der Umsetzung notwendig? Welche zukünftigen Anforderungen müssen beachtet werden?

Egal ob mit oder ohne Begleitung: Jetzt heißt es loslegen!

Sie fragen sich, wie barrierefrei Ihre Angebote sind? Von einer Erstbewertung des Status quo über Trainings und Beratung bis zur umfassenden Integration von Barrierefreiheit in Ihre digitalen Services und Produkte stehen verschiedene Angebote für Sie bereit. Angefangen von automatisierten Tests und Assistenzsoftware, die einzelne Funktionen digitaler Anwendungen barrierefrei machen, bis hin zu Agenturen wie applied, die umfassendere Anpassungen vornehmen und sicherstellen, dass die digitalen Angebote für alle Benutzergruppen optimiert sind und der Weg dorthin reibungslos abläuft. Sie entscheiden wie – wichtig ist vor allem, jetzt loszulegen.

Mit Barrierefreiheit neue Zielgruppen erschließen

Indem Sie das Thema Barrierefreiheit gezielt angehen, leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Inklusion, sondern stärken auch Ihre Position als zukunftsfähiger Anbieter. Denn die barrierefreie Gestaltung der digitalen Angebote eröffnet die Möglichkeit, eine breitere Zielgruppe zu erreichen und langfristig Kundenbeziehungen aufzubauen – auch mit Blick auf den demografischen Wandel.

Wir würden uns freuen, hier einen Beitrag zu leisten.

* René Lange ist Senior Manager bei der zeb-eigenen Design- und Entwicklungseinheit namens applied. Christoph Kerle ist hier Marketingspezialist und koordiniert das Angebot zum Thema Barrierefreiheit. Sie erreichen die Autoren unter rene.lange@zeb-applied.com bzw. christoph.kerle@zeb-applied.com.

Pressekontakt:

Franz-Josef Reuter
Head of Public & International Affairs
Phone +49.251.97128.347
E-Mail franz-josef.reuter@zeb.de

Quelle:Was Finanzdienstleister beim Gesetz zur Barrierefreiheit jetzt beachten müssen/ Herausforderung und Chancen des BFSG


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