Wer hat geschnitten? / Urheber einer Heckenstutzung war nicht auszumachen

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Berlin (ots) –

Beschneidet ein Grundstücksbesitzer unrechtmäßig die Thuja-Hecke eines Nachbarn, so ist er deswegen schadenersatzpflichtig. Doch was geschieht, wenn der Verantwortliche nicht ermittelt werden kann? So war es, nachdem der Heckenbesitzer aus dem Urlaub zurückgekommen war und den Beschnitt entdeckte. Er konnte den Nachbarn nicht zweifelsfrei nachweisen, dass sie es gewesen waren. Ein Anspruch auf Schadenersatz entfiel deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. Allerdings konnten die Geschädigten immerhin einen Unterlassungsanspruch gegen die Nachbarn erwirken, sich in Zukunft nicht an der Hecke zu schaffen zu machen.

(Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 311 O 296/21)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat

23_07_Heckenstutzung.jpg Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Quelle:Wer hat geschnitten? / Urheber einer Heckenstutzung war nicht auszumachen


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