Zivilgesellschaft muss weiter bangen / Ein Jahr nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit – was hat sich getan?

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Verden / Aller (ots) – Über 1,5 Jahre nach Verkündigung des Attac-Urteils durch den Bundesfinanzhof und genau ein Jahr nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit von Campact hat sich wenig geändert.

Damian Ludewig, Kampagnendirektor von Campact: “Für uns war es ein turbulentes Jahr. Kurzfristig wurden wir von der Solidarität unserer Unterstützerinnen und Unterstützer beflügelt. Viele Menschen stehen hinter unserer Arbeit, und Campact kam schwarmfinanziert gut durch das erste kritische Jahr! Ob uns mittelfristig Spenden oder Förderinnen und Förderer wegbrechen, muss sich noch zeigen.

Doch die gesamte Zivilgesellschaft ist betroffen! Und gerade kleinere Vereine, die von Stiftungsgeldern oder staatlichen Fördermitteln abhängig sind, bangen um ihre Existenz. Eine Reform ist daher überfällig!”

Ende September gab es einen Vorstoß im Bundesrat, im Rahmen des Jahressteuergesetzes mehr Rechtssicherheit für die politische Betätigung gemeinnütziger Organisationen zu ihren Satzungszwecken zu schaffen. Das wäre immerhin ein Schritt in die richtige Richtung – doch auch dieser Kompromiss hätte nicht die nötige Rechtssicherheit für die Breite der Zivilgesellschaft geschaffen.

Nun gibt es die Chance, dass der Bundestag im Rahmen des Jahressteuergesetzes die Abgabenordnung wirklich reformiert und Sicherheit für Vereine und Organisationen schaffen. Campact, als Teil der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”, zu der sich 175 Vereine und Stiftungen zusammengeschlossen haben, bleibt klar bei den Forderungen:

“Jetzt muss endlich etwas passieren!”, so Ludewig. “Gemeinnützige Vereine müssen ihre Ziele auch durch Maßnahmen zur politische Willensbildung erreichen dürfen. Außerdem ist doch unstrittig, dass Engagement für Menschenrechte, Demokratie und soziale Gerechtigkeit gemeinnützig ist. Dann müssen auch entsprechende Zwecke aufgenommen werden!”

Ludewig fordert auch die Aufnahme einer “Demokratie-Klausel”, die in Ausnahmefällen erlaubt, dass sich Organisationen auch zu anderen gemeinnützigen Zwecken jenseits der eigenen Satzung betätigen: “Ein Musikverein muss auch zu einer Fridays-for-Future Demo aufrufen können, ohne damit gleich seine Gemeinnützigkeit zu riskieren.”

Weitere Informationen:

Schon über 380.000 Menschen haben den Campact-Appell an Minister Scholz zur Gemeinnützigkeitsreform unterzeichnet: https://aktion.campact.de/gemeinnuetzigkeit/appell/teilnehmen

Pressekontakt:

Clara Koschies | Pressesprecherin Campact | Tel: 0171 / 489 04 55 | koschies@campact.de | Artilleriestr. 6 | 27283 Verden

Quelle:Zivilgesellschaft muss weiter bangen / Ein Jahr nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit – was hat sich getan?


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