Abstimmung zur Sterbehilfe: Klägliche Entscheidung / Kommentar von Bernhard Walker

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Freiburg (ots) –

Leider hat es der Bundestag nicht geschafft, (…) eine Regulierung zu machen. Dabei gibt es dafür seit Februar 2020 eine klare Ausgangslage. Damals legalisierte das Bundesverfassungsgericht den assistierten Suizid. Zugleich betonten die Richter aber ausdrücklich, dass der Bundestag die Legalisierung sehr wohl mit einem Schutz- und Beratungskonzept verbinden könne. (…) Es ist kläglich, dass die Abgeordneten gescheitert sind – so anspruchsvoll die Aufgabe fraglos ist. Es war eben bei den konservativ gesinnten Abgeordneten aller Fraktionen viel Ideologie im Spiel. Sie wollten die Suizidhilfe unbedingt im Strafrecht regeln – und das, obwohl das Verfassungsgericht im Jahr 2020 das Sterbehilfeverbot kippte, das der Bundestag 2015 beschlossen hatte. https://www.mehr.bz/khs188m

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