Altmaier lockert wegen Corona-Krise Regeln für Kartellsünder

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Düsseldorf (ots) – Unternehmen, die gegen Wettbewerbsregeln verstoßen haben, sollen wegen der Corona-Krise bis Ende Juni 2021 vorerst keine Zinsen auf Bußgeldstrafen des Kartellamtes bezahlen müssen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums zur Abmilderung der Folgen der Pandemie hervor, der der “Rheinischen Post” (Mittwoch) vorliegt. Er soll an diesem Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden. Die Aussetzung der so genannten Zinspflicht soll Kartellsündern helfen, die in der Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Das Kartellamt kann Bußgelder gegen die Unternehmen zwar schon nach bisherigem Recht stunden, doch die Zinsen für die Bußgelder werden bisher weiterhin fällig. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verlängert mit dem Gesetz auch die Prüffristen der Fusionskontrolle. Das Kartellamt hat für die Überprüfung von Unternehmenszusammenschlüssen bei einfachen Fällen nun zwei statt nur einen Monat Zeit, für problematische Fälle sechs statt vier Monate. Die Verlängerung betrifft alle Anmeldungen von Zusammenschlüssen vom 1. März bis 31. Mai 2020.

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Rheinische Post
Redaktion

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