Bedingungslose Vollausstattung der Altkanzler muss ein Ende haben

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Straubing (ots) –

Der Haushaltshausausschuss des Bundestages hat Gerhard Schröder vor ziemlich genau einem Jahr de facto die Privilegien gestrichen, die ihm als Altkanzler bis dahin zustanden. Dazu gehört unter anderem ein Büro in Berlin, der Niedersachse klagt nun vor Gericht und will es wiederhaben. Die Verhandlung ist für diesen Donnerstag angesetzt, es könnte möglicherweise noch am selben Tag ein Urteil geben. Egal, wie es ausfällt: Die Amtsausstattung von ehemaligen Kanzlern muss dringend überprüft werden. (…)

Schließlich gibt der Bund das Geld der Steuerzahler aus. Er ist gehalten, damit sorgsam umzugehen und es nicht an Ex-Kanzler zu verschleudern, die ihr Büro nicht zur “Abwicklung der früheren Aufgaben” nutzen, sondern “von dort aus private Termine organisieren” oder “Lobbyarbeit für bestimmte Interessengruppen” betreiben, wie der Bundesrechnungshof bereits monierte. (…)

Abhilfe ist nur in Sicht, wenn aus der bedingungslosen Vollausstattung für Altkanzler eine gezielte Finanzierung wird, die sich an tatsächlichen Bedarfen orientiert: Wird das Büro nur gebraucht, um ein Buch zu schreiben? Oder geht es tatsächlich noch darum, deutsche Interessen zu vertreten?

Pressekontakt:

Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
Markus Peherstorfer
Telefon: 09421-940 4441
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